Zuverdienst 100 € und was ist mit Fahrgeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, wenn man 100 € oder etwas mehr verdient, aber ein Deutschlandticket für den Job benötigt, muss man das davon zahlen?


    Ja, natürlich.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hierzu die Rechtsgrundlage:

    § 11b Abs. 1 SGB II

    Vom Einkommen abzusetzen sind

    [...]

    3.Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträgea)zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
    b)zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,
    soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
    4.geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
    5.die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,

    [...]

    Die unter Nr. 5 genannten "notwendigen Ausgaben" sind z.B. die erforderlichen Fahrtkosten.


    § 11b Abs. 2 SGB II: Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen.


    D.h. bei einem Einkommen bis 100,00 € gibt's nur einen Freibetrag von 100,00 €, mehr nicht.


    Abgesehen davon ist im Regelbedarf (Stufe 1, 502,00 €) ein Betrag von 45,02 € für Verkehr (Inanspruchnahme von Verkehrsdienstleistungen, z.B. ÖPNV) enthalten, wodurch die Kosten des Deutschlandtickets fast komplett abgedeckt sind. Möglicherweise besteht als Bürgergeldempfänger auch Anspruch auf ein verbilligtes Sozialticket / Mobilpass, wodurch eine Notwendigkeit, zusätzliche Fahrtkosten als Einkommensfreibetrag berücksichtigen zu müssen, gar nicht besteht.