Untätigkeitsklage nach 6 Monaten, bei keinem finalen Bearbeiten des Antrags & telefonischen Beratungstermin solange ablehnen?

  • Hallo zusammen,


    seit Januar bekomme ich Bürgergeld.
    Leider wurde aber bisher mein Antrag nicht final bearbeitet und berechnet.

    Ich bin zu 50% alleinerziehend und bekomme nur die Grundsicherung für mich und einen immer noch eine falsch berechnete Grundsicherung für mein Kind und sonst nichts. Weder der Schuldzins des Eigenheims, noch die Nebenkosten (Öl, Hausgeld, Versicherungen etc..)wurden bisher gezahlt.

    Anfangs sollte ich immer neue Dokumente nachreichen, die ich allesamt eingeschickt hatte. Dann hörte ich wieder 3 Monate nichts, auf sämtliche Mails wurde nicht reagiert.

    Auf telefonische Nachfrage gibt es keinen persönlichen Termin, nichts. Ich solle abwarten, alles in Bearbeitung, Amt restlos überfordert.

    Nach Ablauf der 6 Monate, bekam ich einen Weiterbewilligungsantrag. Auch diesen ausgefüllt und nichts mehr gehört.

    Dann habe ich jetzt knapp 1 Monat vor Ablauf solange angerufen und Druck gemacht mit Anwalt wegen Untätigkeitsklage gedroht, dass ich jetzt auf einmal 5 Briefe und 2 Telefonate bekommen habe.
    Komisch, dass es jetzt auf einmal funktioniert.

    Habe auch meine Weiterbewilligung vorläufig genehmigt bekommen.

    Diesmal haben die sogar 2 falsche Dinge aus dem ersten Antrag richig berechnet, sprich ich bekomme ab jetzt den Mietzins und mehr für das Kinde.

    Trotzdem wollen die wieder zick Dokumente für die Nebenkosten, die ich denen alle schon geschickt hatte.

    Und was der Oberwitz ist, ich musste meine Kontoauszüge schicken und muss mich jetzt für alle Einzahlungen rechtfertigen.

    Habe dafür ein paar Tausend € von meinen Eltern bekommen, um alle laufenden Rechnungen und Kosten zu decken. Ich habe ein Haus, ein finanziertes Auto, zahle sehr viel Strom im Monat etc. pp

    Hatte ja davor ein ganz normales Leben und werde ich auch danach wieder haben.

    Aber ich frage mich wieviel ich mich noch rechtfertigen muss und wo die Grenzen sind.


    Ich habe mir jerzt überlegt, das ganze meinem Anwalt zu übergeben, dass der alles in Zukunft einklagt und mit denen regelt.

    Ich bin es langsam leid, mich über deren katastrophalen Zustände und Unfägigkeit weiter zu beschäftigen.

    Eine wurde sogar pampig beim Rückruf und warf mir Dinge vor, die gar nicht haltbar waren. Eine Unverschämtheit, aber gottseidank habe ich alles per Mail mit Eingang bestätigt und dokumentiert, dass ich für den Anwalt vorbereitet bin.


    Dennoch fehlt mir das ganze Geld, was mir noch zusteht.

    Wie kann ich das schnellstmöglich einfordern.
    Nachdem der Weiterbewilligungsantrag ja zum Teil schon mal berichtigt wurde wie erwähnt, muss ich den Schuldzins der ersten 6 Monate ja nachbezahlt bekommen, sowie die Differenz des Kindes. Wann erfolgt das?


    Zu guter Letzt: Habe nach knapp 6 Monaten gnädigerweise durch meinen Druck jetzt endlich mal ein telefonisches Beratungsgespräch bekommen. Kann ich das eigentlich auch ablehnen, bis meine Anträge final bearbeitet wurden und ich weiß, was ich nun bekomme. Das würde sich ja auch letztendlich auf die Zukunft auswirken, daher ist das Beratungsgespräch ja sinnfrei vorher abzuhalten?


    Als Fazit kann man jedenfalls sagen: Bei uns im Amt weiß niemand was der andere macht und es herrscht absolutes Chaos auf Kosten der Antragssteller.

    • Offizieller Beitrag

    Dennoch fehlt mir das ganze Geld, was mir noch zusteht.

    Wie kann ich das schnellstmöglich einfordern.
    Nachdem der Weiterbewilligungsantrag ja zum Teil schon mal berichtigt wurde wie erwähnt, muss ich den Schuldzins der ersten 6 Monate ja nachbezahlt bekommen, sowie die Differenz des Kindes. Wann erfolgt das?


    6 Monate klingt nach vorläufiger Bewilligung. Hinzu kommt, dass du anscheinend Geldzuflüsse hattest, bei denen geklärt werden muss, ob es als Einkommen zu berücksichtigen ist. Für die endgültige Festsetzung hat das Jobcenter ein Jahr Zeit, wenn du selbst einen Antrag auf endgültige Festsetzung stellst, kannst du in 6 Monaten Untätigkeitsklage erheben.



    Habe nach knapp 6 Monaten gnädigerweise durch meinen Druck jetzt endlich mal ein telefonisches Beratungsgespräch bekommen. Kann ich das eigentlich auch ablehnen,


    Du hast dir ein Gespräch gewünscht und willst es jetzt ablehnen? Verstehe den Sinn dahinter nicht.


    Wenn du Telefonate ablehnst, wirst du eben persönlich eingeladen. Und da ist es völlig egal, ob du nur eine vorläufige Bewilligung hast oder schon eine endgültige. Bei Nichtwahrnehmung des Termins wird natürlich auch die vorläufige Leistung sanktioniert.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.