Bürgergeld Antragsstellung zurückziehen?

  • Ein Hallo in die Runde, :)


    bin in folgender Situation:


    Ich möchte meinen Antrag/ Anmeldung zum Bürgergeld wieder zurückziehen, da sich für mich eine neue Möglichkeit zum Bestreiten meines Lebensunterhaltes ergeben hat.


    Was ich bisher unternommen habe:


    Ich habe im Jobcenter an der Anmeldung vorgesprochen, die haben mir einen Termin zur "Antragsstellung telefonisch" gegeben. Diese ist erfolgt und mir wurden alle Antragsunterlagen zugeschickt, die ich teilweise ausgefüllt aber noch nicht abgesckickt habe.


    Des Weiteren habe ich eine "Aufforderung zum persölichen Erscheinen" (mit lauter toller Drohungen) für nächste Woche Donnerstag bekommen.


    Meine Frage ist nun: Wie kann ich meine Antragsstellung wieder zurückziehen? Geht das überhaupt? Was muss ich da beachten? Gern würde ich das auch mit den genauen Paragraphen untermauern. ;)


    Danke schon einmal für eure Hilfe.


    Jessy

  • Dank dir.


    Nehmen wir an, ich würde in 6 Monaten eine Erbschaft oder andersweitigen Vermögenszuwachs bekommen, der aber noch unter den erlaubten 40k liegt, könnte ich dann nach den 6 Monaten das Bürgergeld von meine Seite einfach "kündigen"


    Funktioniert das? Funktioniert eine "Kündigung" des Bürgergeldes von meiner Seite überhaupt? Wie stellt man das an?


    Sorry für die vielen Fragen.

  • Meine Antwort bezig sich auf die Annahme dass dein Antrag noch nicht bewilligt ist.


    Wenn du aber verzichten willst weil du eine Anrechnung von Zuflüssen beseitigen willst, ist es nicht so einfach.


    Ich kann nur derzeit nicht drauf zugreifen. Das fällt evtl jemand anderem ein.

  • Wenn du aber verzichten willst weil du eine Anrechnung von Zuflüssen beseitigen willst, ist es nicht so einfach.

    Na ja mit den Zuflüssen wäre ich immernoch unter 40k. Wollte Bürgergeld nur zur Überbrückung. Dann wieder raus aus diesem System und mein Leben selbst finanzieren.


    Dann kann man also nicht einfach "kündigen" und sagen das man von seinen Vermögen wieder Leben möchte?


    Gut zu wissen, dann werde ich den Antrag wohl zurückziehen.

  • Die gesetzlich vorgegebene Dauer des Bewilligungszeitraums von – gemäß 41 Abs. 1 SGB II i.d.F. vom 13. Mai 2011 – regelmäßig sechs Monaten im Sinne eines Verteilzeitraums (vgl. BSG, Urteil 30. September 2008 – B 4 AS 29/07 R –, juris Rn. 28) steht nicht zur Disposition des Leistungsempfängers. Ebenso wenig wie sich dieser während eines laufenden Bewilligungszeitraums „abmelden“ kann, um eine zugeflossene Erbschaft zu geschütztem Vermögen (statt zu anrechenbarem Einkommen) werden zu lassen (vgl. Landessozialgericht – LSG – Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2010 – L 18 AS 1826/08 –, juris Rn. 23), ist vorliegend eine „Abmeldung“ möglich, um eine Nichtberücksichtigung der im August 2013 erzielten (hohen) Einnahmen zu erreichen.

    (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Januar 2021 – L 14 AS 1933/17 –, Rn. 27, juris)


    Wobei Erbschaften seit dem 01.07.2023 nicht mehr als Einnahmen gelten, aber das Grundprinzip bleibt gleich.

  • Durch dein Stichwort "Bewilligungszeitraum" habe ich nochmal dazu recherchiert. Mal schauen ob ich das nun richtig verstanden habe?


    Man stellt seinen Antrag auf Bürgergeld, dieser wird genemigt, damit erhält man einen Bewilligungsbescheid und den Bewilligungszeitraum (6 bis max. 12 Monate).


    Nach den max. 12 Monaten muss man einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Macht man das nicht, läuft das Bürgergeld automatisch aus und man ist wieder raus aus dem "Sytem", richtig?