Bürgergeld temporäre Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo!


    Eine 21-jährige wohnt mit ihrem Sohn (3) in der Wohnung ihrer Mutter (48). In dieser Wohnung leben noch zwei weitere Kinder (15+18) in allgemeiner Schulbildung.


    Der Kleine (3) lebt allerdings nur zu 30 % bei ihr (ca. 10 Tage im Monat) und zu 70 % bei seinem Papa. Hier ist der Kleine gemeldet und der Papa erhält auch Kindergeld für den Kleinen.


    Fragen:

    - Hat die 21-jährige nach SGB II § 9 (3) einen Anspruch auf Bürgergeld für sich selbst, also den Regelbetrag von 502 €? Stichwort Bedarfsgemeinschaft innerhalt einer Bedarfsgemeinschaft?

    - Hat die 21-jährige einen Anspruch auf Bürgergeld für den Kleinen nach Regelsatz für Kinder? Stichwort temporäre Bedarfsgemeinschaft?

    - Kann die Mutter einen Untermietvertrag mit der Tochter abschließen, um diesen Teilbetrag der Wohnungsmiete vom Bürgergeldamt zu bekommen?


    Herzlichen Dank!


    Telefonistin

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde das alles verneinen, da sie keinen eigenen Haushalt führt. Sie ist BG-Mitglied in der BG ihrer Mutter. Das Kind hält sich nur besuchsweise dort auf, wahrscheinlich sogar noch mehr bei der Oma, die alle versorgt. Anders würde es wohl erst ab dem echtem Wechselmodell aussehen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.