Mietbescheinigung (Formular)

  • Kann mich das Amt zwingen, eine Bescheinigung des Vermieters über Mietkosten vorzulegen?


    Ich kann und möchte mich meinem Vermieter gegenüber nicht bzgl. Sozialleistungen "outen"!


    In unserer Wohnanlage mit größtenteils vermieteten Eigentumswohnungen ist das ausdrücklich unerwünscht. Ich bin froh, dass ich diese behindertengerechte Wohnung habe und werde mich auf keinen Fall streiten!


    Vorläufig habe ich mich für Wohngeld entschieden, aber Bürgergeld bzw. Grundsicherung wäre bedeutend höher.

  • Aus dem Mietvertrag geht klar klar und eindeutig hervor, wie sich die Miete zusammensetzt, Staffelmiete und Erhöhung der Energiekosten ist belegbar. Außerdem ist die Zahlung aus den Kontoauszügen ersichtlich.

    Also, wofür brauchen die noch eine Extrabescheinigung?

    Dem Wohngeldamt reicht das ja auch so!

    • Offizieller Beitrag

    Das Baujahr ist z. B. wichtig zur Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten. Nicht in jedem Mietvertrag steht drin, ob Warmwasser dezentral beheizt wird usw.


    Die Wohngeldstelle hat im Übrigen auch solche Bescheinigung und dort ist der Vermieter sogar verpflichtet, diese auszufüllen, § 23 Abs. 3 WoGG.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.