Bürgergeld und Selbständig

  • Moin Moin,


    das Jahr in der Selbständigkeit lief schlecht, es sind viele finanzielle Reserven angefressen worden.

    Reserven knapp unter der Bürgergeld-Grenze sind noch da.


    Ich hätte wohl Anspruch auf Bürgergeld und will diese vielleicht 3 Monate annehmen. Soweit die Planung.
    Steuererklärung letztes Jahr ist noch nicht gemacht.


    Wie weisst man dem Bürgergeld-Amt nach, dass man bedürftig ist ? Steuererklärungen sind noch nicht gemacht, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung könnte ich natürlich machen.

    Muss man dort noch persönlich erscheinen ?

    Ich bin natürlich bereit alles offen zu legen. Die Stadt ist klein, ist jetzt nicht mein Traum dort zu erscheinen.


    Ich bin 200 € über der Miete, die angemessen ist. Geprüft wird dies in den ersten 12 Monaten ja nicht.

    Für mich wäre aber auch der Höchstsatz ok. Viel interessanter ist, ob man die Miete ausgezahlt bekommt. Kann dazu jemand etwas sagen ?

    Ich will nicht unbedingt, dass der Vermieter von Problemen erfährt. Lieber packe ich meine 200 drauf und überweise wie sonst auch.


    Das wäre nach 15 Jahren Selbständigkeit das 1. Mal und soll auch nur sehr kurzfristig über einen Mini-Berg hinweghelfen. Besserung und Nicht-Mehr-Brauchen ist schon in Sicht.

    Allerdings zieht das Aufbrauchen der Reserven mental sehr runter und es ist das Ziel das potentielle Dauer-Problem gar nicht erst zu einem werden zu lassen.


    Ich wäre quasi ein Aufstocker, der dies hoffentlich schnell nicht mehr braucht.


    Gibt es noch irgendwelche Pflichten/Verpflichtungen, die man dann als Bürgergeld-Bezieher eingeht ?


    Ich danke schon einmal jetzt für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hätte wohl Anspruch auf Bürgergeld und will diese vielleicht 3 Monate annehmen.


    Geht als Selbständiger nur bedingt. Das Bürgergeld wäre vorläufig und der Bewilligungszeitraum ist dann 6 Monate, so dass auch bei der endgültigen Festsetzung das Einkommen der gesamten 6 Monate berücksichtigt wird. Weil man genau sowas verhindern will, dass Selbständige das sogenannte "Zuflussprinzip" zu ihren Gunsten ausnutzen und für einzelne, schlechte Monate Bürgergeld beziehen.



    Wie weisst man dem Bürgergeld-Amt nach, dass man bedürftig ist ?


    BWA des vorherigen Jahres, Anlage EKS für die kommenden 6 Monate. Es wird nur eine Schätzung verlangt. Die tatsächliche Berechnung erfolgt sowie erst später und dann muss schlimmstenfalls das Bürgergeld zurück gezahlt werden.



    Muss man dort noch persönlich erscheinen ?


    Ja/Nein/Vielleicht.



    Viel interessanter ist, ob man die Miete ausgezahlt bekommt. Kann dazu jemand etwas sagen ?


    Wenn keine Mietschulden bestehen, werden die Leistungen an dich gezahlt.



    Gibt es noch irgendwelche Pflichten/Verpflichtungen, die man dann als Bürgergeld-Bezieher eingeht ?


    Ja, natürlich. Mitwirkungspflichten, Anwesenheitspflichten, Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben etc.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.