Unterhaltsvorschuss Kind ab 12 bei Bürgergeld?

  • Guten Tag,

    Hab eine Frage aber irgendwie sagt jeder was anderes. Es geht darum wenn ich für mich jetzt und mein Kind über 12 Jahre Leistungen nach SGB ll beantrage , ich keine 600 brutto dazu verdiene und das Kind nur Kindergeld hat als Einkommen, wie ist das mit dem Unterhaltsvorschuss? Da gibt es doch eine andere Regelung als bei unter 12 jährigen ,es hätte nur Anspruch wenn durch den Unterhalt der Bedarf gedeckt wäre .Wie wäre es in meinem Fall müsste ich Unterhalt beantragen vom Jobcenter aus wäre der Bedarf des Kindes durch den Unterhalt vermieden?

    • Offizieller Beitrag

    Nicht hier auch noch. Welche der vielen Antworten in den anderen Foren hast du den nicht verstanden? Da du weder 600 Euro Einkommen hast noch dein Kind mit Kindergeld und UVG seinen Bedarf deckt, wird man dich nicht zum Jugendamt schicken. Das Jobcenter wird den Unterhaltsanspruch beim Kindesvater selbst prüfen.


    Und wieso lebt das Kind plötzlich bei dir und nicht wie bisher bei seinen Großeltern?!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Wo aber das Kind trotzdem nicht in deinem Haushalt lebt! Darauf habe ich dich hier oder in einem anderen Forum bereits hingewiesen. Ich rate ausdrücklich davon ab, beim Jobcenter falsche Angaben zu machen, nur, weil du dann noch Mehrbedarf Alleinerziehung und Regelsatz für das Kind abschöpfen willst! Das kann nach hinten losgehen!

  • Das will ich gar nicht mehr ausschöpfen ich weiß selber das es nicht gut ist.In Foren kommen oft Anschuldigungen,wo mir nicht klar ist wie man darauf kommt,nur weil manche das so machen muss es nicht jeder.

    • Offizieller Beitrag

    Du ziehst zu deinen Eltern. Dein Kind lebt nicht in deinem Haushalt, sondern in dem deiner Eltern. Das hast du selbst geschrieben. Und unter dem Aspekt ist die Frage, was wäre, wenn du jetzt für dich und das Kind beantragst, eben unverständlich, es sei denn, du willst betrügen. Das ist also keine Anschuldigung, sondern das Resümee aus deinen Angaben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.