Bürgergeld auslaufen lassen?

  • Hallo,


    meiner Freundin (sie wohnt allein, 18 Jahre) wurde ab 01.07. sowohl Bürgergeld als auch Arbeitslosengeld gewährt. Das Bürgergeld beträgt jedoch aufgrund des Arbeitslosengeldes nur knappe 5€.


    Das Bürgergeld läuft jetzt am 31.12. aus, genau zu diesem Datum wird sie zurück ins Elternhaus ziehen. Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass sie ab da keinen Anspruch auf das Bürgergeld mehr haben wird. Das Arbeitslosengeld läuft bis April noch weiter.


    Wie verfährt man jetzt richtig? Veränderung mitteilen und keine Weiterbewilligung beantragen? Oder würde man dadurch irgendwelche Nachteile erfahren und man sollte die Weiterbewilligung trotzdem beantragen, auch wenn es "aussichtslos" ist?


    Wird die Krankenversicherung dann automatisch über das Arbeitslosengeld übernommen?


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Bei nur 5 Euro Bürgergeld sollte das Jobcenter sie eigentlich auffordern, Wohngeld zu beantragen, dann wäre sie so oder so aus dem Bezug raus.


    Ansonsten ist man im Normalfall über das normale Alg krankenversichert.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Bei nur 5 Euro Bürgergeld sollte das Jobcenter sie eigentlich auffordern, Wohngeld zu beantragen, dann wäre sie so oder so aus dem Bezug raus.


    Ansonsten ist man im Normalfall über das normale Alg krankenversichert.


    Also würdest du empfehlen eine Veränderungsmitteilung bzgl. des Umzugs zu tätigen, und sonst nichts weiter zu tun?

    • Offizieller Beitrag

    Eine Veränderungsmitteilung muss sie ja sowieso machen für die Agentur für Arbeit, sonst bekommt sie kein Arbeitslosengeld mehr.

  • Eine Veränderungsmitteilung muss sie ja sowieso machen für die Agentur für Arbeit, sonst bekommt sie kein Arbeitslosengeld mehr.

    Verstehe. Ihr entstehen also keine Nachteile dadurch, wenn sie die Weiterbewilligung nicht beantragt? z.B. wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmal Bürgergeld benötigen sollte?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, wieso? Sie sollte eh überlegen, ob sie sich nicht die restlichen 3 Monate besser steht, wenn sie Wohngeld beantragt.

  • Eine Veränderungsmitteilung muss sie ja sowieso machen für die Agentur für Arbeit, sonst bekommt sie kein Arbeitslosengeld mehr.

    Dazu habe ich nochmal eine Frage.

    In den eServices kann ich bzgl. Umzug nur eine Veränderungsmitteilung für das Jobcenter machen.

    Diese reicht also nicht aus? Muss man sich dann nochmal schriftlich von der Agentur für Arbeit zum Umzug "abmelden"?