Miete rückwirkend anfordern (im Bezug)

  • Hallo liebes Forum,


    habe diesbezüglich nichts bei Google oder hier im Forum gefunden.


    Ich wohne bei meinen Eltern und habe beim Jobcenter einen Umzugswunsch geäußert da ich auf Wohnungssuche bin und etwas festes in der Hand haben möchte falls ich etwas finden sollte.


    Bisher habe ich keine Zahlung für die Kosten der Unterkunft erhalten und habe nachträglich meinen Untermietvertrag eingereicht, da das Jobcenter diesen verlangt hat.

    Soweit habe ich alles eingereicht was sie benötigten, nun würde ich aber gerne wissen: mein Untermietvertrag hat im Juni letzten Jahres begonnen und das Jobcenter zahlt mir nun rückwirkend für Juni - Oktober 2023 die Mietkosten warum aber nicht für die gesamte Zeit?


    Ist es möglich, dass ich das einfordern kann und wenn ja wie könnte ich das formulieren?


    Ich bin gespannt!

    Herzliche Grüße

    Schokobon <3

    • Offizieller Beitrag

    Es wird immer zuerst der aktuelle Zeitraum bearbeitet, alles in der Vergangenheit hat Zeit. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X und dafür hat das JC 6 Monate Zeit, erst danach ist Untätigkeitsklage möglich.


    Soweit du die Kosten der Unterkunft lt. Untermietsvertrag nie angegeben haben solltest, kannst du froh sein, dass es überhaupt was rückwirkend gab, denn § 44 Abs. 1 SGB X bestimmt:


    Zitat

    (1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    § 44 SGB 10 - Einzelnorm

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es wird immer zuerst der aktuelle Zeitraum bearbeitet, alles in der Vergangenheit hat Zeit. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X und dafür hat das JC 6 Monate Zeit, erst danach ist Untätigkeitsklage möglich.


    Soweit du die Kosten der Unterkunft lt. Untermietsvertrag nie angegeben haben solltest, kannst du froh sein, dass es überhaupt was rückwirkend gab, denn § 44 Abs. 1 SGB X bestimmt:


    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

    Danke für deine Antwort Turtle,

    in der Tat habe ich den Untermietvertrag nicht angegeben, kurz gesagt war blöd muss ich ehrlich zugeben.


    Würdest du denn sagen dass ich es trotzdem mal probieren kann oder könnte das schlechte Auswirkungen haben?


    HG <3

    Schokobon

    • Offizieller Beitrag

    Würdest du denn sagen dass ich es trotzdem mal probieren kann oder könnte das schlechte Auswirkungen haben?


    Mehr als deinen Überprüfungsantrag ablehnen kann man nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.