KdU übernahmefragen bei neuem Wohnort

  • Guten Abend liebe Freunde,


    Ich, meine Frau und unsere 2 Kinder haben vor, von nähe Dresden nach Leipzig zu ziehen.


    Der Grund liegt darin, dass die Jobchancen dort deutlich besser sind und natürlich auch dessen Bezahlung.


    Nun ist die Frage ob ich auch Wohnungen aussuchen kann, die über der Angemessenheitsgrenze liegen.


    Das soll heißen, wenn die BKM z.b. 100 Euro über der Grenze liegt und ich diese von meinem Einkommen/Regelleistung bezahlen möchte.


    Damals ging das ja nicht, da wurde ja nur die maximale Miete der "alten" Wohnung gezahlt ohne durchkommen eine Lösung zu finden)


    wie sieht es heute damit aus?


    Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Es ging schon immer, den nicht berücksichtigten Mietbedarf selbst zu zahlen. Daran hat sich auch nichts geändert.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Das gilt nach wie vor nur für einen Umzug im sogenannten "Vergleichsraum", also im Allgemeinen, wenn man innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines Jobcenters umzieht. Nicht aber, wenn man zu einem neuen wechselt.


    Bundessozialgericht - Entscheidungen (ab 2018) -


    Zitat

    Die Deckelung der anzuerkennenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei einem nicht erforderlichen Umzug auf die Aufwendungen für die bisherige Wohnung ist auf einen Umzug innerhalb eines Vergleichsraums beschränkt.

    • Offizieller Beitrag

    Umzugskosten = das alte

    Kaution = das neue


    Aber hier wohl niemand, wenn die Wohnung unangemessen ist.

  • Zitat

    Es ging schon immer, den nicht berücksichtigten Mietbedarf selbst zu zahlen. Daran hat sich auch nichts geändert.

    Zitat

    Aber hier wohl niemand, wenn die Wohnung unangemessen ist.

    Na was denn nun????

    • Offizieller Beitrag

    Was verstehst du nicht? Wenn eine Wohnung 600 Euro kostet, beim Jobcenter aber nur 500 Euro angemessen sind, kann man die fehlenden 100 Euro selbst zahlen. Das war schon immer so. Trotzdem bleibt die Wohnung unangemessen, so dass es keine Zusicherung für diese Wohnung gibt und damit auch keine Umzugskosten und Kaution.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.