Erbe / Entschädigungszahlung + Bürgergeld

  • Was folgt, wenn man als (bislang kurzzeitiger) Bürgergeld- Empfänger ein Erbe zugesprochen bekommt oder eine Ausgleichszahlung, deren "Fälligkeitstermin" vor der Beantragung des Bürgergeldes lag?

    Von einer Freundin, die langjährig Hartz IV bezog, weiß ich, dass sie Ihr komplettes Erbe an das Arbeitsamt abtreten musste (mit Ausnahme des Freibetrages von damals rund 10.000 €).

    Wenn aber der Erbfall der erstmaligen Beantragung von Bürgergeld lag, sieht das gegebenenfalls anders aus, oder?

    Also, wenn der Erbfall oder die Entschädigungszahlung terminlich vor der erstmaligen Beantragung von Bürgergeld lag, diese aber erst während des Bezugs von Bürgergeld ausgezahlt wird?

    Eine weitere Frage habe ich zu etwaigen Lottogewinnen, die während des Bürgergeldbezuges auftreten:

    Wird dann einfach der Bürgergeldbezug ausgesetzt, was wünschenswert wäre oder wird der Gewinn sozusagen annektiert vom Arbeitsamt?

    • Offizieller Beitrag

    Eine Erbschaft ist nach der neuen Gesetzeslage kein Einkommen mehr. Davor war es nur Geld, keine Sachen. Ein Haus, wie bei dir, hat also keine Relevanz. Anders sähe es wieder bei einer Ausgleichszahlung aus, da müsste erstmal die Rechtsnatur einer solchen Zahlung geklärt werden. Und niemand muss sein Erbe "abtreten", das kann nicht stimmen. Auch ein Gewinn wird nicht "annektiert". Einkommen wird schlicht angerechnet und wenn es für den Lebensunterhalt ausreicht, bekommt man einfach kein Bürgergeld mehr.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • 1000 Dank für diese beruhigende Information... Ähnliches hatte ich mir auch bereits im Internet "angelesen", suchte aber Bestätigung...


    Wie verhält sich das mit Lotto gewinnen? Mutmaßlich ähnlich?

    Bezüglich der Erstattung durch die Erben für 10 Jahre Pflegeleistungen, die mir rechtlich zustehen und die ich jedoch auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen muss, verhielte es sich mutmaßlich ähnlich?

    Die Freundin konnte nicht mit Geld umgehen und hat auch den Mietanteil vom Amt direkt an Vermieter überwiesen bekommen und wahrscheinlich wurde deshalb der Betrag ihrer Erbschaft versucht, einzuziehen, was aber nicht gelang, da sie innerhalb von wenigen Tagen alles verprasst hatte... sie musste das dann in monatlichen Raten abstottern, was sie jedoch bis zu ihrem Tod nicht geschafft hatte.

    • Offizieller Beitrag

    Lottogewinn ist anders, da Einkommen. Das habe ich aber bereits geschrieben:


    Auch ein Gewinn wird nicht "annektiert". Einkommen wird schlicht angerechnet und wenn es für den Lebensunterhalt ausreicht, bekommt man einfach kein Bürgergeld mehr.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.