Bürgergeld nach Gewerbeabmeldung

  • Hallo liebes Forum,

    Wenn man als Selbstständige Bürgergeld bezogen hat, muss dann nach Gewerbeabmeldung ein neuer Antrag gestellt werden oder nur eine Mitteilung ans Jobcenter erfolgen?

    Leider werden von einer Mitarbeiterin dort ständig Steine in den Weg gelegt und falsche Aussagen gemacht. Bei persönlicher Versprache werde ich grundlos von ihr mit ihrer Kollegin ausgelacht und indirekt beleidigt. Sie hat die Leistungen seit nun 5 Monaten gestrichen, meine BWAs und die EKS akzeptiert sie nicht (nennt auch keinen Grund), verlangt Unterlagen, die ich nachweislich jetzt bereits 3 Mal abgegeben bzw. gesendet habe und auch, das Gewerbe aufzugeben. Vor 5 Monaten habe ich mich selbstständig gemacht, aber wurde von Vermieter und Verkäufer vera****t. Das Geschäft lief nicht und ich hatte keinen Gewinn. Daher meldete ich das Gewerbe wieder ab. Ich stehe vor dem Ruin, da auch wie geschildert die Leistungen von der Dame gestrichen wurden. Ich habe 3 Kinder und hätte mir nicht ein Bekannter Geld geliehen, dann säßen wir bereits auf der Straße. Ich habe bereits Widerspruch gegen die Einstellung der Leistungen eingelegt, aber wieder werden Unterlagen verlangt, die ich bereits abgegeben habe oder nun neue, sinnlose Nachweise verlangt. Auf den Antrag auf Vorschuss wurde überhaupt nicht reagiert. Ich kann nicht mehr || . Soll ich auf den Widerspruch bestehen oder muss Bürgergeld ab Gewerbeaufgabe neu beantragen? Wir haben nichtmal mehr Krankenversicherung ;(


    Vielen lieben Dank ;(

    • Offizieller Beitrag

    Es reicht eine Veränderungsmitteilung und die Kopie der Abmeldung.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wenn wirklich ein Einstellungsbescheid oder Aufhebungsbescheid erlassen wurde, könnte die Veränderungsmitteilung evtl nicht ausreichen. Ich würde vermuten das zuvor normal bewilligt war und die Aufhebung erfolgt ist um dann vorläufig zu gewähren.


    Aus welchen Gründen dann keine vorläufige Bewilligung erfolgt ist könnte allenfalls nur erraten werden.


    Ich würde dazu raten auf die Bearbeitung des Widerspruchs zu bestehen und gleichzeitig einen neuen Antrag zu stellen.


    Unklar ist auch leider die Angabe dass man als Selbstständiger Bürgergeld bezogen hätte, sich vor 5 Monaten Selbstständig gemacht habe und seit 5 Monaten keine Leistungen mehr erbracht werden. Was denn nun? Damit kann man wohl kaum Bürgergeld als Selbstständiger bezogen haben.