Umzug, Antrag auf bewilligung, Untermietvertrag, Möblierungspauschale

  • Hallo Zusammen.


    Ich habe mich schon versucht selbst im Internet schlau zu machen, habe aber keine konkreten Infos zu meinen Fragen gefunden.

    Deshalb hoffe ich, hier in diesem Forum, ein paar Antworten zu finden.


    Ich möchte auf Ende des Jahres in eine neue Stadt ziehen, mit damit verbundenem Wechsel des Jobcenters.

    Grund ist, dass ich aus der aktuellen Wohnung ausziehen muss und ich zeitgleich ein Angebot einer sehr guten Freundin bekomme habe, mit ihr zusammen eine WG zu gründen.

    Da Sie beruflich sehr viel unterwegs sein wird und die Wohnung nur am WE nutzen kann, würde Sie mir die Wohnung zu 80% vermieten wollen.

    Ihr Vermieter hat uns hierfür auch schon schriftlich eine Genehmigung erteilt. Erstmal nur für ein Jahr, mit der Option, die Genehmigung danach zu verlängern.

    Sie würde mir die Wohnung auch möbliert und voll ausgestattet vermieten wollen. Die Küche wäre voll ausgestattet, inklusive Waschmaschine sowie Möbel und TV.

    In der Mietvertragsgestaltung ist Sie sehr flexibel, gerade weil wir den Sonderfall haben, dass Sie nur ein kleines Zimmer und so gut wie nie da ist und ich fast die gesamte Wohnung die meiste Zeit für mich alleine habe. Wir wollen das für beide Seiten fair gestalten.


    Da uns noch einiges unklar ist, liste ich euch hier mal all unsere Fragen auf

    1. Untermietvertrag - Wie sollten wir den Untermietvertrag am besten gestalten?
      1. Variante 1: Monatliche Pauschalmiete inkl. aller Nebenkosten (Nettokaltmiet, Betriebskosten, Heizkosten, Strom und Möblierungspauschale)
      2. Variante 2: Mietvertrag enthält alle Kosten im Detail: Nettokaltmiete, Betriebskosten, Möblierungspauschale, Heizkosten, Strom
      3. Variante 3: Mietvertrag enthält eine monatliche Pauschalmiete aus Nettokaltmiete, Betriebskosten und Möblierungspauschale und seperat die Heizkosten und Strom
      4. Welche Vor- bzw. Nachteile haben die drei oben genannten Varianten?
      5. Ist es ein Problem, dass der Untermietvertrag erstmal auf ein Jahr begrenzt ist?
      6. Eine Wohngemeinschaft ist damit nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft oder?
    2. Möblierungspauschale
      1. Wird eine Möblierungspauschale vom Jobcenter überhaupt bezahlt?
      2. Wenn ja, in welcher Höhe wäre sowas denkbar?
    3. Antrag auf Bewilligung
      1. Wie läuft das Verfahren zur Bewilligung genau ab?
      2. Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren?
      3. Wenn das Mietangebot die Angemessenheitsgrenze etwas übersteigt, führt das dann automatisch zur Ablehnung, oder wird einem ein niedrigerer Betrag für die Wohnung bewilligt?
      4. Hat man die Chance nach Ablehnung, die gleiche Wohnung nochmal mit einem niedrigeren Mietangebot einzureichen?
      5. Muss man seinen Umzug bei Antragsstellung begründen und ein Schreiben dem Antrag beilegen oder recht erstmal ein formloser Antrag mit dem Mietangebot?


    Fragen über Fragen, die entstehen, wenn man sich mal genauer damit beschäftigt.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir mit eurer Erfahrung vielleicht ein wenig weiterhelfen und ein wenig Ordnung in mein Gedankenchaos bringen könnt.


    Schon mal vielen Dank <3 im Voraus an Alle, die sich die Zeit nehmen und sich das hier durchlesen und vielleicht etwas dazu beisteuern möchten.


    Viele Grüße

    chosyz