U25, eigene Wohnung, Kindergeld

  • Hallo,

    wenn ein U25 Kind in eine eigene Wohnung ziehen muss und Bürgergeld erhält und einen Abzweigungsantrag des Kindergeldes stellt, wird dass dann auf das Bürgergeld angerechnet?

    Muss man einen Abzweigungsantrag stellen oder kann man das Geld auch monatlich an das Kind überweisen? Ich denke aber, dass es auf jeden Fall mit dem Bürgergeld verrechnet wird? Oder denke ich da falsch, vielleicht weil es eigentlich das Einkommen der Eltern ist? Aber dann wäre es ja trotzdem ein regelmäßiger Zahlungseingang beim Kind.


    Vielen Dank und lg, Idi

    • Offizieller Beitrag

    wird dass dann auf das Bürgergeld angerechnet?


    Natürlich.



    Muss man einen Abzweigungsantrag stellen


    Ja.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.