Gastronomiejob - Essen wird angerechnet zu 100% obwohl es wieder abgezogen wird

  • Guten Tag,


    ich arbeite in einem Restaurant. Auf meiner Abrechnung stehen ca. 50-60€ monatlich als KOST (Essen und Trinken) Betrag auf der Abrechnung. Und zwar als separater Brutto Eintrag, welcher mir dann weiter unten in der Abrechnung 1 zu 1 als Netto Betrag wieder vom Arbeitgeber von meinem ausgezahltem Lohn, abgezogen wird.

    Das Jobcenter berechnet zu 100% diese Einträge als Einkommen. Sprich, es wird der volle Brutto Betrag genommen und auch der volle NETTO Betrag, BEVOR der Arbeitgeber den Betrag abzieht.

    Als Beispiel
    715,00€ Gehalt
    50,00€ Kost

    Gesamt-Brutto 765,00€
    Abzüge/Steuern: 128,00€

    Netto: 637,00
    Abzüge durch Arbeitgeber: 50,00€ Kost

    Ausgezahlter Betrag: 587,00€

    Das Jobcenter rechnet in diesem Beispiel 765,00€ Brutto / 637,00€ Netto als anzurechnendes Einkommen und den KOST Beitrag zu 100%.

    Das "Verpflegungsgeld" bei der Arbeit angerechnet wird und das Bundessozialgericht "kostenloses" Essen als anrechnungsbar ansieht, habe ich schon im Netz gefunden, aber, es ist ja nicht "kostenlos" da es wieder abgezogen wird am Ende, und vor Gericht, wurden dann auch nur ca. 46% angerechnet, statt 100%.

    Ich habe mich durch die Paragraphen gewühlt bzg. zu berücksichtigendes Einkommen, aber nichts gefunden das ich in meiner Erklärung einbinden könnte um zu widersprechen.

    Ich bedanke mich vorab für jegliche Hilfe oder Info, da vielleicht jemand bereits Erfahrung mit so einem Problem hat. Danke.




    • Offizieller Beitrag

    Wenn du 637 Euro ausgezahlt bekommen würdest und würdest davon 50 Euro für Lebensmittel ausgeben, interessiert das doch auch niemanden. Du hast doch Essen für 50 Euro, also eine Sachleistung im Wert von 50 Euro erhalten. Wo ist das Problem?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Danke für deinen Beitrag Turtle1972.

    Das "größte" Problem ist vor allem, das ich gar kein Essen beziehe bei der Arbeit. Das es mir angerechnet wird, egal ob ich darauf zurück greife oder nicht, habe ich jetzt bestätigt bekommen und kann nichts daran ändern. Der Arbeitgeber rechnet bei allen so ab, da wird auch nix geändert.

    Das es zu 100% angerechnet wird verstehe ich nur nicht, oder ich bin einfach zu blöd dafür. In einem Urteil vom Bundessozialgericht, wo ein Gastronom diesbezüglich geklagt hatte, wurden nur ca. 45% angerechnet und dort ging es um irgendwelche "Tagessätze" und man "darf" nur so und soviel davon anrechnen.

    Ich habe mich hier registriert und den Eintrag gemacht, um jemanden zu finden der selber in der Gastronomie arbeitet und seine Erfahrungen mit KOST Beiträgen teilen könnte.

    • Offizieller Beitrag

    Der Arbeitgeber rechnet bei allen so ab, da wird auch nix geändert.


    Die Konditionen deines Arbeitsvertrages sind mir nicht bekannt, daher kann ich dazu nichts sagen.


    § 2 Abs. 5 der Bürgergeld-VO normiert die Berechnung von Einkommen als Pauschbetrag. Das dürfte aber nur dann zutreffen, wenn die Versorgung ohne weitere Bezifferung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Das ist bei dir nicht der Fall, hier werden ja die 50 Euro konkret benannt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Danke an Euch Beiden für die Infos.

    LoneRanger
    Es ist ein Restaurant, das Angebot ist ja ständig gegeben, es gibt kein "explizites" Angebot oder ein Aufgebot welches nur für Mitarbeiter ständig bereitgestellt wird.

    Ich bin nie länger als 3 Stunden "eingeplant" und das zu den Stoßzeiten oder um intensive "Reinigungsarbeiten" in der Küche/Außenbereich zu verrichten, wenn der Laden noch nicht geöffnet hat und die Küche auch zu ist.

    Andere Mitarbeiter, welche 8 Stunden Schichten fahren, oder länger, lassen sich etwas in der Küche machen bzw. machen es selber und setzen sich dann hin und essen, was zu 90% am Ende der Schicht ist, wo der Laden ziemlich leer ist.

    Ich gehe ja nicht ausgehungert zur Arbeit, und sage nach 2 Stunden zu den anderen "Mahlzeit" und hocke mich dahin und futtere Spaghetti Carbonara, während der Laden voll ist :D

    Turtle1972
    Danke für die Klarstellung und den Paragraphen dazu. Ich werde jetzt so gut es geht, meinen Sachverhalt gegenüber dem Jobcenter erläutern und dann ist es eben so wie es ist, auch wenn ich nichts esse während der Arbeit.

    Einen guten Start ins Wochenende für Euch Beide. (Thread kann geschlossen werden)