Anspruch auf Bürgergeld während Elterngeldbezug bei vorherigem Vollzeitbezug

  • Guten Tag,


    ich habe eine Frage zum Thema Bürgergeldbezug in der Elternzeit.


    Ich bin aktuell schwanger in der 12 Woche und arbeite normal VZ und verdiene noch ganz gut. Geplant ist nach der Geburt 2 Jahre Elterngeldplus zu beziehen (800€ wären es bei mir monatlich) und das meine Ex-Partnerin weiterhin arbeiten geht. Es wäre also keinerlei Sozialleistungen notwendig gewesen.


    Leider kam es kurz nach der Schwangerschaft nun zur Trennung. Das Kind wurde über

    eine Kinderwunschklinik mit Samenspende aus einer anerkannten Samenbank "gezeugt". Rechtlich gesehen gibt es also keinen Vater, der für Kindesunterhalt herangezogen werden kann. Auch die Ex Partnerin kann für Unterhalt nicht herangezogen werden, da wir uns in keiner eingetragen Partnerschaft/Ehe befunden haben.


    Meine Frage wäre, gibt es den überhaupt für mich die Möglichkeit Bürgergeld zu bekommen, wenn ich bis hoffentlich zum Mutterschutz VZ arbeite und erst mit Elterngeldbezug in die Notlage gerate meine Wohnung und Lebenserhaltungskosten mehr decken zu können?


    Falls ja, müsste ich lt. meiner Rechere zufolge erst alle vorgelagerten Leistungen also Elterngeldplus, Wohngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag vorab beantragen/ abgelehnt bekommen (Unterhaltsvorschuss kann man mit Samenspende nicht bekommen) bevor ich Bürgergeld beziehen kann. Würde mein Kind dann auch Bürgergeld bekommen?


    Kann man mich zwingen mein Kind in die Fremdbetreuung zu geben, damit ich ab dem ersten Lebensjahr z.B TZ arbeiten gehe?


    Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus 💗🙏

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage wäre, gibt es den überhaupt für mich die Möglichkeit Bürgergeld zu bekommen,


    Natürlich. Es kommt nur auf die Hilfebedürftigkeit an.


    Falls ja, müsste ich lt. meiner Rechere zufolge erst alle vorgelagerten Leistungen also Elterngeldplus, Wohngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag vorab beantragen/ abgelehnt bekommen (Unterhaltsvorschuss kann man mit Samenspende nicht bekommen) bevor ich Bürgergeld beziehen kann.


    Beantragen ja, aber abwarten, dass du überall Ablehnung oder Bewilligung erhältst, musst du nicht. Das Jobcenter leistet erstmal mit Bürgergeld vor und lässt sich von den anderen Behörden erstatten, was dir dort zusteht, also z. B. Elterngeld oder Kindergeld. Wohngeld und Kiz brauchst du nicht von dir aus beantragen. Dazu würde dich das JC nur auffordern, wenn eine Vergleichsberechnung zeigt, dass du mit Wohngeld und Kiz mehr hättest als mit Bürgergeld.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.