Vorlaufzeit Terminankündigung / mietfrei wohnen

  • Wie lange im Voraus muss das JobCenter einen Termin ankündigen?

    Ich habe gelesen, dass ich das Recht habe 1 Std. von meiner Meldeadresse entfernt zu sein, ohne eine Ortsabwesenheit melden zu müssen, solange ich Post empfangen kann.


    Ich wohne erstmal mietfrei bei meinem Vater. Muss ich ihn im Antrag auch angeben?


    Ach und muss ich telefonisch für das Jobcenter erreichbar sein?

    • Offizieller Beitrag

    Wie lange im Voraus muss das JobCenter einen Termin ankündigen?


    So, dass du den Termin wahrnehmen kannst. Wenn die Post um 10 Uhr zugestellt hat und der Termin um 14 Uhr ist, deine Anreisezeit die 4 Stunden nicht übersteigt, kann das durchaus korrekt sein.



    Ich habe gelesen, dass ich das Recht habe 1 Std. von meiner Meldeadresse entfernt zu sein, ohne eine Ortsabwesenheit melden zu müssen, solange ich Post empfangen kann.


    Der Gesetzestext ist eigentlich einfach zu verstehen:


    § 7b SGB 2 - Einzelnorm


    Muss ich ihn im Antrag auch angeben?


    Wenn ihr einen Haushalt bildet, ja. Anlage HG.


    Ach und muss ich telefonisch für das Jobcenter erreichbar sein?


    Nein.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • So, dass du den Termin wahrnehmen kannst. Wenn die Post um 10 Uhr zugestellt hat und der Termin um 14 Uhr ist, deine Anreisezeit die 4 Stunden nicht übersteigt, kann das durchaus korrekt sein.

    Gibt es da keine „Frist“ wann es als Bekanntgegeben gilt? Hatte diesen Abschnitt im Gesetzestext gefunden, wenn bei einer E-Mail/Postfachservice 3 Tage nach Versendung gilt und sowas ja direkt zugestellt wird, sollte es so eine Regelung nicht auch auf dem Postweg geben? Oder verstehe ich da was falsch?IMG_1439.jpeg

    Wenn ihr einen Haushalt bildet, ja. Anlage HG

    Auch wenn wir keine BG bilden, da ich Ü25 bin? Das JC soll auch keine Miete übernehmen, wohne ja mietfrei dort.


    Der Gesetzestext ist eigentlich einfach zu verstehen

    Ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da meine Tochter (1 jahr) noch keinen Betreuungsplatz hat. Dementsprechend kann ich Maßnahmen ablehnen ohne Rechtsfolgen, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Oder verstehe ich da was falsch?


    Die Bekanntgabe ist bei Zugang in deinem Postkasten erfolgt. Nach der Zeit vom Versenden bis zu dir hast du nicht gefragt.



    Auch wenn wir keine BG bilden, da ich Ü25 bin?


    Wenn ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildet, ja. Das hat mit BG nichts zu tun.



    Dementsprechend kann ich Maßnahmen ablehnen ohne Rechtsfolgen, richtig?


    Ja. Das hat aber doch nichts mit Ortsabwesenheit zu tun.

  • Wenn ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildet, ja. Das hat mit BG nichts zu tun.

    Verstehe. Muss mein Vater dann auch Einkommensnachweise und Kontoauszüge oder sowas nachweisen?

    Die Bekanntgabe ist bei Zugang in deinem Postkasten erfolgt. Nach der Zeit vom Versenden bis zu dir hast du nicht gefragt.

    Naja der Postversand nimmt ja automatisch Zeit in Anspruch. Das kann man ja auch nicht so genau planen, bei uns kommt zB Freitags die Post nicht

    • Offizieller Beitrag

    Muss mein Vater dann auch Einkommensnachweise und Kontoauszüge oder sowas nachweisen?


    Das kommt darauf an, wie genau das Jobcenter § 9 Absatz 5 SGB II nimmt.



    Naja der Postversand nimmt ja automatisch Zeit in Anspruch.


    Ich weiß jetzt nicht, was du an "wenn dich die Einladung vormittags erreicht hat, dann kann im besten Fall sogar ein Termin am Nachmittag rechtmäßig sein" nicht verstehen kannst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.