Nachweise Partner (BG auf Probe)

  • Hallo zusammen,

    es schreibt der Partner der Person welche Bürgergeld beantragen will :). Hierzu habe ich thematische Fragen (zur Einfachheit fett markiert) die sich auf den Antrag des Bürgergelds beziehen, genauer auf die Definition der Bedarfsgemeinschaft u. erforderlichen Angaben bzw. Nachweise des Partners.


    Grundlegende Ausgangslage:

    • Zusammenleben (Als Freund/Freundin - keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft o.ä) seit weniger als 1 Jahr
    • Antragsteller steht nicht im Mietvertrag.
    • Antragsteller zahlt Anteilig Miete, Nebenkosten, Aufwand für Lebensmittel etc. an mich (Partner)
    • Getrennte Konten und kein Zugriff auf das Konto des jeweilig Anderen
    • Jedoch eine gemeinsame Versicherung (Privathaftpflicht) für die aber ebenfalls Anteilig an mich (Partner) von Antragsteller gezahlt wird

    Handelt es sich hierbei noch um den Fall der umgangssprachlich bekannten "Bedarfsgemeinschaft auf Probe" nach §7 Abs. 3a SGB II trotz der gemeinsamen Versicherungspolice?


    Falls dies der Fall ist, kann das JC Nachweise über Gehalt/Vermögen etc. von mir (Partner) verlangen (z.B. Kontoauszüge der letzten 3. Monate) oder reicht hier die bloße Auskunft nach § 60 Abs. 4 SGB II aus? Siehe hierzu auch das Urteil des SG Gießen vom 23.02.2016 – S 22 AS 1015/ 14.


    Falls es sich dann doch um eine "reguläre" Bedarfsgemeinschaft handelt, muss ich die geforderten Nachweise liefern, korrekt?


    Ich bedanke mich schonmal für Die Möglichkeit hier meine Fragen loszuwerden ^^ und wünsche allen ein schönes Wochenende!

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Die gemeinsame Versicherung spricht für eine BG. Ohne entsprechende Bindung macht man sowas ja nicht. Soweit das JC da auch so sieht, wird es natürlich die Unterlagen von dir haben wollen. Ob ihr euch dann dagegen wehrt und ob B das erfolgreich sein wird, kann hier niemand prognostizieren. Das müsst ihr selbst entscheiden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.