Anrechnung Verpflegungsgeld

  • Hallo

    Bin zum ersten mal hier im Forum.

    Ich habe eine Frage die mit dem Bürgergeld zusammenhängt ,hoffe das ich nicht die falsche Sparte erwischt habe,


    Mal angenommen eine Person lebt in so einem Gebäude :


    Haus nicht standsicher: 15 Wohnungen evakuiert
    15 Wohnungen im Frankfurter Stadtteil Sindlingen mussten kurzfristig geräumt werden. Grund dafür sind statische Probleme.
    www.faz.net


    Muss ausziehen , hat alles Notwendige gepackt und wird in ein Hotel verlegt.

    Die Kosten für diese Aktion trägt der Vermieter.

    Wo er nur das Notwendigste dabei hat (Klamotten, ein paar Unterlagen ,Laptop etc.).

    Das Hotelzimmer selbst Besitzt keine Möglichkeit Essen selbst zu Kochen durch Kochstelle ,Miniküche etc. .

    Man ist somit (mehr oder weniger) außerhalb des Hotels verdammt sich zu versorgen und man hat noch nicht mal einen Kühlschrank im Hotelzimmer (der bestehende ist defekt).

    Person ist seit dem 17 Januar dort Untergebracht.

    Der Vermieter übernimmt die Kosten für die Unterbringung (Frühstück Inkl.) und bezahlt noch dazu ein Tägliches Verpflegungsgeld sowie Wöchentliche Pauschale seine Wäsche zu waschen da das Hotel keinen Waschservice bietet.

    Man muss also Kilometerweit ein Waschcenter aufsuchen das teuer ist.

    In nächster nähe ist keines ( Hotel liegt in einer art Industriegebiet).

    Die Zahlung für die Reinigung der Wäsche (Pauschale) deckt aber die Kosten für das Waschen problemlos.

    Auch die zusätzliche Monatskarte (weil das Hotel nicht im der Tarifzone liegt wo man ist) wird vom Vermieter Erstattet.

    Der Mieter selbst Bezieht über einen längeren Zeitraum schon Bürgergeld (vormals Hartz IV) .

    Durch nicht genannte Ereignisse wurde er von einem Jobcenter auf ein anderes Verlegt (kurz davor).

    Nun Will das Jobcenter (neue) die Essenspauschale auf das Bürgergeld anrechnen.

    Diese wird Monatlich vom Vermieter an den Mieter auf das Konto Überwiesen.

    Sogar über mehre Monate hinweg kein Bürgergeld Zahlen (2 Monate) und danach erst mit ca. 50% Verringerung die bestehende Leistung geben.

    Wohnungszusage ist vorhanden Mietvertrag Unterschrieben und beim Vermieter bereits hinterlegt.

    Jobcenter selbst Übernimmt die Miete.

    Der Umzug findet am 1.3 statt der vom Vermieter auch Bezahlt wird.

    Schlüsselübergabe der neuen Wohnung ist bereits erfolgt.

    Alte kann dann nur Betreten werden wenn die Umzugsfirma anwesend ist (1.3)

    Es geht hier also rein um die Leistung die Gezahlt wird vom Jobcenter.

    Daher stellt sich die Frage.

    Darf das Jobcenter dies machen ?

    Die Verpflegungs-Zahlung ist keine durch erbrachte Leistungen sondern durch eine nicht vom Mieter verursachter Zustand.

    Ebenso auch die Pauschale für das Wäsche Waschen.


    Danke vorab für alle die darauf Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe keinen Grund, wieso das kein Einkommen sein sollte, da diese Positionen (Lebensmittel, Wäsche waschen) im Regelsatz enthalten sind, mithin eine Zweckidentität vorliegt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • §86 SGB III

    §86 Nr. 2 SGB III


    Verpflegung muss gewährt werden ,wenn der Wohnsitz außerhalb seines eigenen ist.

    Da die Person somit die eigene Mietwohnung nicht nutzen kann und in einem Hotel wohnt sind die Verpflegungskosten somit nicht dem Bürgergeld anzurechnen.

    Ebenso zahlt das Jobcenter nicht das Hotel sowie die Kosten für Verpflegung sondern der Vermieter

    Auch nur am Rande Vermerkt . Person kann seit 17 Januar die Mietsache nicht nutzen ,also fallen die Monatlichen Mieten dazu auch weg.

    Diese treten erst wieder in Kraft wenn die Person X über einen Mietvertrag Miete zahlen muss.


    Unbewohnbarkeit der Wohnung: keine Mietzahlungspflicht für Ersatzwohnung - Daryai & Kuo
    Unbewohnbarkeit der Wohnung: grundsätzlich keine Mietzahlungspflicht für die Wohnung und auch die Ersatzwohnung.
    www.dk-ra.de


    Zwar wegen Sanierungsarbeiten dargestellt ,trifft aber wegen Einsturzgefahr des Gebäudes in ähnlicher weise zu.

    Landgericht Berlin (Urteil vom 25.03.2021, Az.: 67 S 336/20)

    Je nach Bundesland leicht unterschiedlich im Gesamten trifft es auch für das Land Hessen zu (Bundesrecht bricht Landesrecht).


    Auch Interessant dazu : Wird das Mietobjekt aufgrund eines versicherten Schadenfalls vorübergehend unbewohnbar, übernimmt Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die Kosten für Hotel und Unterbringung.. Darin sind auch enthalten Verpflegung , Wäschewaschen und je nach Standort Zusatzkosten für Öffentliche Verkehrsmittel sofern man z.B. einer Tätigkeit nachgeht , enthalten.

    Hotelkosten werden solange erstattet, bis man als Geschädigter wieder in Ihre eigene Wohnung /Mietobjekt ziehen kann oder alternative als Angebot (Vergleich) .


    Da diese Umstand aber nicht durch den Mieter hervorgerufen wurde ,er nichts dafür kann (sondern der Vermieter) bleiben die Kosten für Bürgergeld unangetastet.


    Und generell das Beschäftigt mich gerade dieses Hick Hack wenn man auch den Dschungel der Informationen das wissen will. Vieles ist Pro vieles Contra.

    Da blickt man als normaler Mensch kaum noch durch.


    Ebenso liegt durch Unbewohnbarkeit § 536a BGB vor.

    Zwar werden die Kosten Exakt nicht dazu in einer Tabelle erfasst aber Richtlinien dazu vorgegeben.

  • Nachtrag:


    Alles in allem kommt es immer auf die Umstände im Einzelfall an. Danach bestimmt sich, welche Schadenspositionen der Mieter vom Vermieter tatsächlich ersetzt verlangen kann. Pauschale Antworten sind nicht möglich. Sie bedürfen immer der individuellen Prüfung.


    Also kurzgefasst, Fall zu Fall verschieden.

  • Was willst du denn jetzt mit § 86 SGB III?


    Das passt doch überhaupt nicht. Wenn du vom Vermieter Geld für das Essen bekommst, du aber auch den Regelsatz im Bürgergeld bekommst, in dem auch Essen drin ist, dann hast du doch zweimal Geld fürs Essen.


    Wie dir bereits geschrieben wurde: Das sind Einnahmen

  • Lese dir mal $86 SGB II in aller ruhe mal durch

    Nicht den ersten Satz gleich verinnerlichen sondern komplett Lesen.

    Dann versteht man es auch

    Das was wichtig ist steht nicht am Anfang sondern mittendrin bis ende.

    Und ich bin es nicht ich recherchiere für jemanden den es Betriefft ,sorry wenn das falsch rüberkam.

    Im Hotel ist keine Küche oder Kochstelle im Zimmer .Im Hotel sich ständig zu Verpflegen scheidet wegen der kosten auch aus.

    Somit ist man gezwungen sich außerhalb zu verpflegen ,wodurch auch höhere Kosten entstehen.

    Denke mal dir brauche ich dir nicht zu schreiben was eine einfache Mahlzeit in einem Hotel kosten kann.

    Je nach Art minimum 15-34€ PRO MAHLZEIT je nach Zusammenstellung mit oder ohne Getränk dazu.

    Aber auch hier Variieren die Preise je nach Hotel Standort etc.

    Es gibt einen Lebensmittel Discounter in entsprechender Entfernung (zu Fuß errichbar) aber man kann keine Lebensmittel kaufen ,diese längerfrisitg lagern und verzehren. In den meisten Hotels steht auch das man bis zu einem gewissen Grad den verzehr von Lebensmitteln in den Hotelzimmern duldet. Aber keine Zubereitung.

    Es mag aussehen das es eine Mehrfache Bezahlung ist , diese ist aufgrund des Umstandes aber auch gerechtfertigt.

    Hat man eine Meitsache , kann man sich Regional besser Versorgen. Eine Hotel Unterkunft ist keine Mietsache selbst wenn man das so sehen will.

  • § 86 SGB III regelt, wenn die Arbeitsagentur jemanden zB zu einer Umschulung schickt und diese nicht am Wohnort stattfindet, zusätzliche Kosten an den Menschen zahlt.


    Hier geht es um Bürgergeld nach SGB II und nicht um das SGB III.


    Daher völlig falscher Ansatz.


    Oder in welcher Vorschrift bist du wenn du oben 86 SGB II angibst?