KfW Darlehen und Bürgergeld

  • Hallo,


    angenommen Person X macht eine Weiterbildung in Vollzeit und bekommt in diesen Monaten Aufstiegs-Bafög (früher Meister-Bafög) zur Sicherung des Lebensunterhalt ausgezahlt. Nach dem Abschluss beantragt sie Bürgergeld, bis sie einen Job findet.


    Nun hat Person X die Möglichkeit zusätzlich ein zinsloses KfW Darlehen für bis 3 Monate nach der Weiterbildung zu beantragen (es besteht Anspruch). Dies dient wie das Aufstiegs-Bafög zur Sicherung des Lebensunterhalts, muss aber komplett zurückgezahlt werden.


    Meine Frage: würde das Darlehen dann als Einkommen berücksichtigt und auf das Bürgergeld angerechnet oder zählt es als normales Kredit ohne Einfluss auf BG?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Das ist dann aber kein Aufstiegsbafög? Auf welcher Grundlage wird dieser Kredit vergeben? Lt. Gesetz sind nur darlehensweise gewährte Sozialleistungen als Einkommen zu berücksichtigen. Ob dieser 3-Monats-Kredit als Sozialleistung zählt, kann man anhand deiner mageren Angaben leider nicht beurteilen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Danke für die Antwort.

    Das Aufstiegs-Bafög zur Sicherung des Lebensunterhalts wird auf Antrag bis zu 3 Monaten nach Beendigung der Weiterbildung bzw. des Lehrgangs weiter gewährt. Vorausgesetzt, dass eine Projektarbeit oder eine zusätzliche Prüfung bevorsteht. Das wird aber nur als Darlehen durch KfW gewährt und muss zinslos zurückgezahlt werden.


    Das steht auf der BMBF Seite:


    Zusätzliche Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase

    Für Vollzeitgeförderte besteht zusätzlich ein Anspruch auf Gewährung des Unterhaltsbeitrags sowie des Kinderbetreuungszuschlags während der sogenannten Prüfungsvorbereitungszeit. Hier werden für bis zu drei Monate von dem Maßnahmenende bis zur Prüfung der Unterhaltsbeitrag sowie der Kinderbetreuungszuschlag auf Darlehensbasis fortgewährt.

    • Offizieller Beitrag

    Darlehensweise gezahlte Sozialleistungen sind nunmal Einkommen, das hatte ich bereits geschrieben. Rechtsgrundlage ist § 12 Absatz 1 Satz 3 SGB II.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.