Werden vorausgelegte Bestattungskosten bei Erstattung angerechnet?

  • Werden Bestattungskosten , die man von seinem eigenen Vermögen vorausgelegt hatte, als man noch kein Bürgergeld bezogen hatte, nach Erstattung angerechnet?


    Zum Zeitpunkt der Zahlung der Bestattungskosten wägte ich mich noch in der irrigen Meinung, ich sei der Erbe und sei auch verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.


    So leistete ich von meinem restlichen Vermögen die Bestattungskosten in Höhe von knapp 7000 €.


    Zwei Monate später beantragte ich Bürgergeld.


    Später gab es einen Erbstreit, in dem ich nun 1,5 Jahre später unterlag. Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, die Bestattungskosten zu leisten.


    Werden mir diese rund 7000 € nun auf das Bürgergeld angerechnet? Oder zählen sie zum Vermögen, das ich vor dem Bürgergeldantrag hatte?

    • Offizieller Beitrag

    Sollte Vermögen sein, wenn das so nachweisbar ist, wie geschildert.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.