Noch Bedarfsgemeinschaft oder schon Mietverhältnis?

  • Hallo

    hier habe ich hoffentlich eine Stelle die Kompetentent genug ist um Sachverhalte richtig deuten zu können.

    Ich habe meine Eltern (Mutter 2020,Vater 2021)verloren.

    Dadurch musste ich aus Gummersbach nach Nümbrecht zu meinem Vater ziehen (2020)Eigener Mietvertrag) da er im Rollstuhl auf Hilfe angewiesen war.

    Von meinem darmaliegen Partner hatte ich mich getrennt , konnte ihn ,da er auch schwer Krank ist,

    nicht auf der Stasse stehenlassen .

    Daher hat mein Vater ihm Untervermietet (Mietvertrag)(da er am Haus dringende notwendige Arbeiten verrichtet hat ,hat mein Vater im Fall seines Todes ihm Mietfreiheit bis Klärung des Erbes zugesichert)

    Jetzt kommt das Jobcenter ins Spiel:

    Keine Umzugskosten ,Renervierungskosten sind mir ausgezahlt /bewilligt worden.

    Jetzt nach 2 Jahren habe ich einem Bescheid bekommen, wo ich immer noch als Bedarfsgemeinschaft

    abgerechnet werde.

    (Ich habe anscheinend Long covid konnte aufgrund keiner Bewilligung vom Jobcenternicht zum Arzt)

    Zum einen Falsch zum andern sind Mietkosten /Hausunterhaltung sowie Gas überhabt nicht berechnet.

    Was hab ich verbrochen oder falsch gemacht?

    Habe jetzt Klage eingerreicht , finde aber keinen Anwalt der mich vertreten möchte... :/ Bin für Vorschläge Dankbar

    Grossraum Köln/Bonn

    Noch Bg oder schon Mietverhältnis?

    • Offizieller Beitrag

    Das wird wohl aus, der Ferne mit diesen doch sehr verworren geschilderten Umständen niemand beurteilen können, ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet oder nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Einen Anwalt kann das Forum nicht bieten. Bereits der gemeinsame Umzug spricht nunmal gegen eine Trennung. Das "konnte ihn nicht auf der Straße stehen lassen" ist ein Indiz für eine innere Bindung. Andere können das nach einer Trennung durchaus. Selbst die Mietfreiheit ist ein Indiz, dass die familiäre Bindung im Sinne eines "Schwiegersohns" bestand, denn das Argument, dass er dem Vater eine große Hilfe war steht im krassen Gegensatz zu deiner Behauptung, dass er schwer krank war. Wie hilft denn in schwer Kranker bei Reparaturarbeiten am Haus?


    Wie das vor Gericht gewertet wird, und das habe ich bereits geschrieben, kann anhand der mageren Fakten nicht prognostiziert werden. Wenn sich kein Anwalt findet, deutet es darauf hin, dass wohl eingeschätzt wird, dass die Klage keinen Erfolg hat.


    Ist das Erbe inzwischen geregelt und die Mietfreiheit beendet? Dann schmeiß ihn doch raus.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.