Rückzahlung Nebenkosten

  • Hallo.


    Ich war bis Ende Januar 2024 im Bürgergeldbezug. Ordnungsgemäß abgemeldet beim Amt wegen Arbeitsaufnahme ab 1.2.


    Im August diesen Jahres bekomme ich die Betriebskostenabrechnung meines Vermieters.


    Ist es korrekt, da dass Jobcenter sich spätestens da nochmal melden wird bei mir, um zu prüfen, ob Sie quasi für meine Unterkunft zuviel gezahlt haben und dementsprechend, sofern Guthaben bestehen sollte, dies anteilig zurückfordern werden?

    • Offizieller Beitrag

    Ist es korrekt, da dass Jobcenter sich spätestens da nochmal melden wird bei mir, um zu prüfen, ob Sie quasi für meine Unterkunft zuviel gezahlt haben und dementsprechend, sofern Guthaben bestehen sollte, dies anteilig zurückfordern werden?


    Nein. Wenn du ein Guthaben erzielst, ist es deins.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Zitat

    Nein. Wenn du ein Guthaben erzielst, ist es deins.

    Das ist so nicht ganz richtig, zu dem Thema hatte ich eine Klage erfolgreich beim Sozialgericht geführt.

    Hier ein Urteil dazu, es ist entscheidend, wann das Guthaben ausgezahlt wird und wann das Jobcenter das geltend machen möchte.


    Unerlaubte Verlinkung entfernt by Mod

    • Offizieller Beitrag

    Korrekt. Der Sachverhalt mit "da beziehe ich kein Bürgergeld mehr" ist doch wohl eindeutig. Und die Verlinkung zu dieser Homepage ist hier absolut unerwünscht!!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.