Frage zum Bildungsgutschein

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe eine Frage zum Bildungsgutschein.


    Zu meiner Person:


    51 Jahre alt, unterhaltspflichtig aus Urkunden für 2 Kinder (8 und 18 Jahre alt).


    Seinerzeit Abitur, Zivildienst und 8 Semester Lehramtsstudium ohne Abschluss (nur Zwischenprüfung mit 1,3 als "sehr gut" absolviert).


    Anschließend gut 20 Jahre durchgängig in einem Berufsfeld berufstätig (sowohl selbstständig als auch angestellt). In diesem Berufsfeld kann ich leider seit geraumer Zeit nicht mehr arbeiten.


    Seit August 2019 ALG1 + Nebentätigkeit (400€). Ab November 2020 "aufstockend" ALG2.


    Aktuell bin ich im Immobilienbereich bei einem kleinen inhabergeführten Unternehmen in Teilzeit beschäftigt (während Covid-19 dort auf geringfügiger 400€ Basis).


    Es besteht hier für mich keine Möglichkeit mehr Stunden zu arbeiten.


    Der Firmeninhaber ist gut 10 Jahre älter als ich und wird absehbar in wenigen Jahren den Betrieb schließen.


    Es ist generell für mich, aufgrund erheblicher körperlicher Einschränkungen und fehlender abgeschlossener Berufsausbildung nicht einfach eine geeignete Tätigkeit zu finden.


    Von meinem Gehalt werden die geleisteten Unterhaltszahlungen in Abzug gebracht. Das wann dann noch übrig ist darf ich anrechnungsfrei behalten. Ich bekomme daher jetzt "aufstockend" das volle Bürgergeld.


    Ich frage mich ob die Möglichkeit besteht mich berufsbegleitend weiterzubilden und überlege einen Fernkurs zum Immobilienfachwirt (IHK) zu beginnen (100% förderungsfähig mit Bildungsgutschein (AZAV)).


    Die Lehrgangsdauer beträgt 20 Monate. Eine kostenfreie Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich. Das ist ausreichend Zeit. Auch um mir teilweise fehlendes Grundwissen des Immobilienkaufmanns anzueignen.


    Laut der IHK erfülle ich die Vorrausetzungen um später zur Prüfung zugelassen zu werden.


    Ich gehe davon aus, als Immobilienfachwirt ausreichend zu verdienen und mich somit beim Jobcenter wieder abmelden zu können.


    Kann bei dieser Ausgangslage ein Bildungsgutschein gewährt werden?


    Beste Grüße


    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich kann es das. Hört sich doch vernünftig und logisch an. Du solltest nur vorsichtig sein, dass du nicht irgendwie angibst, dass du dann nur selbstständig tätig sein willst oder so.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ok. Danke Dir für die Info und auch für den Hinweis. Ich werde ohnehin später eher versuchen in einem größeren (möglicherweise kommunalen) Wohnungsunternehmen meinen Platz zu finden...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Anforderungen denen einer mindestens jährigen staatlich anerkannten Ausbildung entspricht: ja. So gut kenne ich mich in dieser Branche nicht aus, da die Bezeichnung Immobilienmakler in Deutschland nicht geschützt ist, gibt es sicherlich solche und solche Angebote. Genaueres sollte aber dein zuständiger Vermittler sagen können. Kommt ja auch auf die letztlich gewählte/bewilligte Maßnahme an.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • "Wenn die Anforderungen denen einer mindestens jährigen staatlich anerkannten Ausbildung entspricht: ja."


    Das klingt gut.


    Der geprüfte Immobilienfachwirt IHK ist ein anerkannter Abschluss, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung vergeben wird. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Der Abschluss entspricht Bachelor-Niveau nach DQR 6.


    Öffentliche und private Bildungsträger bieten Lehrgänge zu den Prüfungen zwischen drei und 24 Monaten sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend an.


    Ich würde das berufsbegleitend in 20 Monaten machen (falls nötig um bis zu 12 Monate verlängern).


    Laut der IHK erfülle ich die Vorrausetzungen um später zur Prüfung zugelassen zu werden.


    Dennoch muss ich mir in diesem Zeitraum zusätzlich teilweise fehlendes Grundwissen des staatlich anerkannten Ausbildungsberufs Immobilienkaufmann erarbeiten.