Trennung/Scheidung gemeinsames Haus und Bürgergeld

  • Hallo,

    ich bin etwas verwirrt und deswegen habe ich Fragen zum Bürgergeld. Folgende Lebenssituation ist bei mir: Ich bin momentan Arbeitslos und beziehe ALG 1, habe aber eine Sperre bekommen und bekommen lediglich 1.100 Euro monatlich (im Februar waren es knapp 250 Euro). Meine Tochter (18) geht noch zur Schule bis zum Sommer und danach studieren. Meine Frau ist Selbstständig, verdient aber lediglich ca. 200 Euro im Jahr (nicht im Monat). Wir leben aktuell in einem gemeinsam (50/50 Besitzanteil) genutzten Haus. Wir haben uns schon vor längerer Zeit getrennt und leben grundsätzlich nur noch als Familien-WG zusammen. Jeder hat einen Wohnraum und Schlafzimmer und getrennte WCs. Gemeinsam genutzt wird die Küche und das große Bad (wegen Duschen und Baden).

    Zudem bin ich gerade dabei mich auch scheiden zu lassen, das steht aber alles noch am Anfang. Jetzt würde ich bei der Scheidung als Trennungszeitpunkt Anfang letzten Jahres angeben. Das zum Hintergrund.

    Aufgrund der finanziellen Situation momentan, habe ich einen Antrag auf Bürgergeld ab Februar gestellt, denn ich gerade bearbeite. Jetzt habe ich bei den Angaben noch angegeben, dass ich verheiratet bin (was ich ja noch bin) und mich und meine Tochter im Antrag angegeben. Daraufhin wurde ich angerufen, dass das so nicht richtig wäre, da meine Frau ja auch mit in der Bedarfsgemeinschaft leben würde.

    Meine Frage ist jetzt, sind wir noch eine Bedarfsgemeinschaft und soll ich es so beantragen? Oder soll jeder von uns, also meine Frau und ich, getrennt einen Antrag stellen. Ich stehe da gerade auf dem Schlauch. Ist der Trennungstermin entscheidend oder der Tag an dem die Scheidung eingereicht wird oder bleiben wir, so wie es aktuell ist, eine Bedarfsgemeinschaft laut Amt. Übrigens Essen und Waschen wird getrennt, wie auch das schlafen.

    • Offizieller Beitrag

    Ausschlaggebend ist der Nachweis der Trennung im familienrechtlichen Sinne. Eine einfache Behauptung reicht da nicht. Getrennt zu schlafen ist bei vielen Paaren, die länger verheiratet sind, durchaus üblich. Günstig wäre also die Erklärung eines Anwaltes über Trennung und Einleitung des Scheidungsverfahrens.


    Außerdem müsst ihr euch einigen, zu welcher BG das Kind gehört. Von was lebt die Frau, wenn sie kein Einkommen hat?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • @Turtel1972 Aktuell ist noch ein ziemlicher Kuddelmuddel, denn ich versuche gerade zu entwirren. Es kommt dann auch noch meine Privatinsolvenz dazu.


    Vielen Dank für die Antworten und Hilfestellungen. Ich verstehe, dass das Amt nicht einfach einer Behauptung glauben schenkt. Das ist für mich auch kein Problem. Die Scheidung wird diesen oder nächsten Monat beim Gericht eingereicht. Ich werde morgen nochmal beim Amt nachfragen, was genau sie benötigen und wie ich denn Antrag aktuell dann ausfüllen soll.

    Wir haben bis aktuell mit den Einnahmen von mir gelebt und entweder sagt das Amt, wir werden als getrennt gesehen, dann muss sie einen eigenen Antrag stellen oder das Amt sagt, dass es eine Bedarfsgemeinschaft bleibt. Ich spreche das mit der Sachbearbeiterin durch. Du hast mir auf jeden Fall schon mal weitergeholfen. Merci