Bürgergeld nach Studium bei den Eltern wohnend

  • Hallo, ich bin 26 Jahre alt und musste Ende März aus meiner Studentenwohnung an der Uni ausziehen, die Höchstmietzeit war erreicht. Meinen Master habe ich demnächst abgeschlossen. Seither wohne ich bei meinen Eltern im Haus in der Dachwohnung. Dafür zahle ich pauschal 250 Euro im Monat mit Heizung, Strom und Müll etc. an meinen Vater. Ich werde wohl Ende Mai nun exmatrikuliert und werde mich dann arbeitslos melden. Arbeitssuchend bin ich jetzt schon gemeldet. Ich will dann Bürgergeld beantragen und wollte fragen, ob die Miete, die ich an meinen Vater zahle auch vom Amt übernommen wird? Vielen Dank, Robert

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du einer tatsächlichen Mietzinsforderung ausgesetzt bist: ja.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.