Hallo,
es geht um die Tochter einer Bekannten von mir. Gehirntumor, geschieden, vier Kinder, Bürgergeld.
Ich habe gehört das Zuwendungen von der Kirchengemeinde abzugsfrei bis zur Höhe des Bürgergeldes erfolgen kann.
Der Gedanke geht dahin über die Kirche monatlich zweckgebundene Spenden dann an die Tochter zukommen zu lassen.
Kann mir dazu jemand bitte den Gesetzestext nennen?
Mit herzlichen Grüßen
Bebs