Bürgergeld nach beruflicher Reha mit Übergangsgeld

  • Hallo zusammen,

    ich bin vor 4 Jahren erkrankt und bin vom Krankengeld über das ALG 1 ins Bürgergeld ausgesteuert worden.

    In den letzten 10 Monaten habe ich an einer beruflichen Reha teilgenommen, hier hat die DRV das Übergangsgeld gezahlt. Für die Teilhabe an der Reha Maßnahme wurde ich "gesundgeschrieben". Die Maßnahme endet nun in 2 Monaten und ich habe für die weitere finanzielle Absicherung zunächst Bürgergeld beantragt, da die Maßnahme nicht erfolgreich war und ich nicht mehr arbeiten kann. Aufgrund meiner Erkrankung werde ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

    Mein Arzt wird mich dann nach Beendigung der Maßnahme wieder krankschreiben. Muss ich hier beim Bürgergeld noch etwas beachten?

    Danke :)

  • Bürgergeld ist richtig. Rente beantragen, ist im nächsten Schritt auch richtig. Wird das JC eh anmahnen. Die DRV entscheidet dann. Wird die EM- Rente bewilligt, fällst du automatisch aus dem Bürgergeld. Dann bleiben Leistungen nach dem SGB 12 oder z.B. Wohngeld. Was steht eigentlich in dem Reha- Bericht? Wieso "gesundgeschrieben"? Aber entscheidend ist dann der Entscheid der DRV. Das kann aber bis zu 2 Jahren dauern.