Beiträge von Spejbl
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Der Fiskus vermutet, daß du Steuer zahlen mußt, Dabei ist Rente steuerpflichtiges Einkommen, richtig. Hast du aber auch noch andere Einkünfte, kommst du über den Grundfreibetrag und damit in die Steuer- und Erklärungspflicht. zu zahlende Einkommensteuern gelten als Bedarf. Wo kommt die Kohle für die Auslandsreisen her?
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Hallo,
ich habe ein relativ komplizierten Fall und bräuchte etwas Rat.
Ich bin Ü25 und war vor ca. 1 Jahr in die Wohnung meiner Eltern (Mietwohnung) umgezogen, weil sie diese aufgeben und auflösen wollten. Beide Elternteile sind im Mietvertrag. Ich stehe nicht im Mietvertrag, habe aber eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter. Sprich, der Vermieter weiß offiziell bescheid, dass ich in der Wohnung lebe.
Mein Vater meldete sich im laufe des Jahres von dieser Wohnung ab, und das Jobcenter berücksichtigte dies und passte entsprechend die KdU zu meinen Gunsten an.
Meine Mutter lebte zu diesem Zeitpunkt auch gar nicht mehr in der Wohnung, war dort aber immer noch angemeldet. Deshalb verweigerte das Jobcenter die Übernahme der gesamten KdU und wies mich daraufhin, dass entweder meine Mutter sich ebenfalls von dieser Unterkunft abmelden solle, oder dass ich den Mietvertrag meiner Eltern übernehmen solle.
Vor einigen Tagen meldete sich nun auch meine Mutter um. Daraufhin passte das Jobcenter die KdU erneut zu meinen Gunsten an.
Im selben Schreiben schickte das Jobcenter allerdings auch ein Mitwirkungsschreiben, in dem sie nun die Übernahme des Mietvertrags meinerseits sehen möchte.
Ich möchte den Mietvertrag aber nicht übernehmen. Meine Eltern sind trotz ihrer Ummeldung immer noch die Mieter. Und das soll auch so bleiben.
Nun meine Frage:
- Kann das Jobcenter nun die Übernahme der KdU verweigern?
- Wenn ja, was kann ich tun?
- Wenn nein, wie kann ich auf das Mitwirkungsschreiben reagieren?
Danke!
De facto bist du Mieter. Warum willst du nicht offiziell in den Mietvertrag? Haftungsfragen???
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Du brauchst einen (gerichtlichen) Betreuer, habe ich auch beantragt. Frag mal das Heim. Die werden auf jeden Fall offen sein dafür. Antrag über die zuständige Betreuungsbehörde oder dem Amtsgericht stellen. Ich hatte dafür die Hilfe der Abteilung Erwachsenenbetreuung des Sozialamtes in Anspruch genommen. Vielleicht kannst du den über das Heim beantragen, frag da mal nach. Ich weiß, wie das ist. Mit Schlaganfall & co. brauchst du auf jeden Fall Hilfe, kriegst du alleine nicht hin. Ich habe mit dem Sozialamt neben einen Antrag auf Sozialhilfe und einen Antrag auf Feststellung des Behindertengrades, auch auch einen Antrag auf Betreuung gestellt.
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Ist nur ne Info, jetzt bin ich im Heim. Entsprechende Anträge habe ich mit Hilfe des Sozialamtes gestellt. Sozialhilfe, Grad der Behinderung, Betreuungsantrag. Um die Sozialhilfe wird sich das Heim schon kümmern, schließlich kriegen die das Geld, und das Heim steht mit dem Sozialamt in Verbindung. GdB ist durch: Macht 60% und Markenzeichen G. Das Heim hat eine Höherstufung des Pflegegrades auf 3 durchbekommen. Betreuungsantrag läuft noch, das kann dauern. So ein Betreuer macht dann mein Management. Warum ich das schreibe? Erlebnisbericht für ggf. Interessierte. Gibt vielleicht Leute in einer ähnlichen Situation.
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Wenn eine Kostensenkungsaufforderung ergeht, ist es so, daß das Amt die Umzugskosten trägt? Wenn der Umzug nicht anders zu oranisieren geht?
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Ich denke, hier können Fragen gestellt werden, welche Hilfen es gibt, wenn man z.B. in ein Pflegeheim wechselt. Denn das ist teuer, i.d.R. kann das der Normalbürger nicht bezahlen und es kommt das Sozialamt ins Spiel. Das Thema wird nämlich für mich relevant. Doch dazu später mehr.
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Keine Ahnung, dazu müsste man dieses Merkblatt sehen.
Genau, dazu müßte man wissen, was zu unterschreiben war.
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Ne genau das verstehe ich nicht. Ob ich es jetzt alleine bin oder nicht. Weil warum mussten denn alle Leute im Haushalt dieses Merkblatt unterschreiben und die Erklärung abgeben. Außerdem sind alle verpflichtet, Änderungen zu Einkommen usw. mitzuteilen, obwohl sie kein Bürgergeld beziehen.
Bestimmt wegen den Kosten der Unterkunft. Und, um die Vermutung zu widerlegen, daß sie dich unterstützen. Aber, da du Ü25 bist, seid ihr lediglich eine HG, keine BG.
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Es kommt auch auf die Höhe des Arbeitsentgeldes an. U.U. kann bei Geringverdienern tatsächlich noch ergänzend Anspruch bestehen.
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Die meisten Jobcenter sind seit Einführung von JC-digital gar nicht mehr mit einer allgemeinen Mailadresse erreichbar.
Alte Erfahrungen helfen da niemandem weiter. Es hat sich einiges geändert.
Ja, die Welt ist nicht mehr so, wie ich sie noch kenne. Das ist allerdings wahr.
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Natürlich gibt es noch keine Details. Darüber kann man diskutieren, wenn entsprechende Gesetzesentwürfe vorliegen.
Und eine Diskussion, was man davon hält, dürfte ebenfalls überflüssig sein, da reine Zeitverschwendung.
Genauso sieht es aus.
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Nach meinem Erkenntnisstand, ist der Zuflusstag entscheidend. In dem Monat des Zuflusses ist es Einnahme. In deinem Fall der Februar. Danach ist es lediglich dem Vermögen zuzuordnen. Ich würde den Bürgergeldantrag im März oder später stellen. Das ist aber nicht mit der Stromabrechnung vergleichbar, weil die Stromrechnung ist nicht Bürgergeldrelevant, Krankenkassenbeiträge aber schon.
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Die Politik will eh das Bürgergeld in eine Grundsicherung mit Sanktionsmöglichkeiten zurückfahren.
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Bürgergeld ist richtig. Rente beantragen, ist im nächsten Schritt auch richtig. Wird das JC eh anmahnen. Die DRV entscheidet dann. Wird die EM- Rente bewilligt, fällst du automatisch aus dem Bürgergeld. Dann bleiben Leistungen nach dem SGB 12 oder z.B. Wohngeld. Was steht eigentlich in dem Reha- Bericht? Wieso "gesundgeschrieben"? Aber entscheidend ist dann der Entscheid der DRV. Das kann aber bis zu 2 Jahren dauern.
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Na, ich hatte seinerzeit an die offizielle E- Mail Adresse des JC- Teams geschrieben. Kam immer eine automatische Eingangsbestätigung. Bei uns gab es da keine Probleme. Ging damals aber immer darum, auf Anfragen des JC zu reagieren, die stets mit der Post zugestellt wurden.
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Eben, fällt unter die Kategorie "Vorsätzliche Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit".