Rundfunkgebühren Erstattung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf Ihrer Seite las ich, dass es unter bestimmten Voraussetzungen/ Härtefällen auch eine Rundfunk Gebühren Befreiung bei Wohngeldbezug gibt. Ist dem so? Ich glaube in der Vergangenheit war das zumindest so. Beim Anruf bei der GEZ bekam ich die Auskunft, das wäre noch nie so gewesen.

    Danke für die Antwort im voraus

  • Zu Zeiten der "GEZ" (zwischenzeitlich nennt sich das seit 2013 Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio), gab es die Möglichkeit einer Rundfunkgeführenbefreiung; auch dann, wenn das monatliche Einkommen nicht ausreichend war. Hierzu wurden Einkommensberechnungen durchgeführt.

    Seit 2013 gibt es keine Rundfunkgebühren mehr, sondern den Rundfunkbeitrag. Der Bezug von Wohngeld hat aktuell keine befreiende Wirkung.

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)