Posts by Hexepebbles

    .......... kampflos verschenken an deine Feinde? ........

    Verzichte auf's Bürgergeld!

    Dann hast Du keine "Feinde" mehr.


    Du bist ja echt ein sauberes Früchtchen. Wer Rittmeister war, sollte natürlich auch Zahlmeister sein.
    Und wenn Du auf nichts verzichten möchtest: Mit Arbeit könnte man sich sein Leben durchaus finanzieren, wenn man die nötigen Voraussetzungen dafür hat, sich seiner Verantwortung zu stellen.

    Wenn Sie zur Untermiete bei Ihrer Mutter (Hauptmieterin) gewohnt haben, dann trifft die Nebenkostenabrechnung des Vermieters zunächst die Hauptmieterin.

    Im Todesfall haften Sie, sofern Sie Erbe sind, für Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung (§ 1967 BGB). Meines Erachtens sind aber Nachlassverbindlichkeiten aber nicht Kosten der Unterkunft, die Sie gegenüber dem Jobcenter beanspruchen könnten.

    Wenn Sie nun aufgrund des Erbfalls als Rechtsnachfolger in den Mietvertrag eingetreten sind, können die ab Todesfall für die Zukunft anfallenden Kosten vom Vermieter mit Ihnen nunmehr als Mieter abgerechnet werden.

    Warum musst Du so neunmalklug die einfache Aussage: "Reich es beim Jobcenter ein, es wird übernommen" so auseinandernehmen!?

    Der TE hat geschrieben, dass das JC aktuell die Kosten übernimmt und er / sie auf der Suche nach einer anderen Wohnung ist.
    Sofern also das JC aktuell die (laufenden) Kosten der Unterkunft übernimmt, übernimmt es eben auch die Nachzahlung der Jahresrechnung sofern diese angemessen sind.

    .......... ich wusste gar nicht, dass die Erstsemester sich direkt mit Sozialrecht beschäftigen.......:/

    Bezüglich einer Zugriffsbegrenzung habe ich leider keine Ahnung, aber ich hatte mal eine Papier-Sozialhilfeakte die unter Verschluss zu halten war (ein Amtsleiter unserer Kommune war der Vater des unehelichen Kindes der Leistungsempfängerin). Die Akte war niemals mit der normalen "Hauspost" zu transportieren. Ich musste sie immer überall hintragen.

    Aber zu Deinem Fall: Ich finde es eher bemerkenswert, dass Du den Sprung aus dem Bürgergeld heraus geschafft hat - so sollte es ja sein. Und jeder kann auf irgendwelchen Wegen mal auf das Bürgergeld angewiesen sein. Das ist nichts wofür Du Dich schämen müsstest. Und ich denke, dass es die Kolleginnen und Kollegen ähnlich sehen. Ja, Du hattest eine Durststrecke, die Du nur mit Hilfe von staatlicher Unterstützung überwinden konntest, aber ab jetzt geht es nur noch bergauf!

    Good luck

    Also weil ich in den letzten 36 Monaten schon einmal Leistungen bezogen habe, gilt jetzt einfach für mich "Pech gehabt" und ich bekomme nur die angemessenen Kosten gezahlt und kann schauen wie ich die Miete zahlen kann?

    Ja.

    Du wusstest ja bereits während des ersten Leistungsbezuges, dass die Wohnung nicht angemessen ist.

    Es wäre zumutbar gewesen, sich zwischenzeitlich um einen kostengünstigeren Wohnraum zu bemühen.

    Zu Zeiten der "GEZ" (zwischenzeitlich nennt sich das seit 2013 Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio), gab es die Möglichkeit einer Rundfunkgeführenbefreiung; auch dann, wenn das monatliche Einkommen nicht ausreichend war. Hierzu wurden Einkommensberechnungen durchgeführt.

    Seit 2013 gibt es keine Rundfunkgebühren mehr, sondern den Rundfunkbeitrag. Der Bezug von Wohngeld hat aktuell keine befreiende Wirkung.

    Einfach anfangen mit der Ratenzahlung.

    Auch wenn der Energieversager keinen Ratenplan aufstellt, kann eine tatsächliche Ratenzahlung eine Sperrung der Versorgung verhindern. Dazu gibt es verschiedene Urteile.

    Jein... Der Hinweis auf die Aufrechnung Rente ist zwar richtig, aber durch eine Aufrechnung darf der TE nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II/XII werden.

    ......

    Da gebe ich Dir natürlich voll und ganz Recht.

    Trotzdem "schockt" es den einen oder anderen Rentner erstmal, wenn dann der Aufrechnungsbescheid von der DRV ins Haus flattert.

    Ist ja trotzdem erstmal wieder Lauferei ;)


    ............ hätte ich tatsächlich besser formulieren sollen :)

    Der TE erwartet "konstruktive Antworten", bekommt er sie, wird er patzig.

    Ich gebe Dir noch einen konstruktiven Tip: google mal nach "Aufrechnung Rente". Vielleicht sind aus der früheren Selbständigkeit noch ein paar Sozialversicherungsabgaben offen. Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen, dass das "in die Rente retten" schon mal nicht funktioniert.

    Erstaunlich welche Großkotzigkeit so manch ehemaliger Selbständiger an den Tag legt. Meist kommt dann noch ein nettes "früher habe ich Millionen verdient" hinterher................. schade, dass es für die Altersvorsorge dann nicht gereicht hat.

    Ich antworte mal bewusst etwas "provokant":

    Hast Du bisher nicht in einem Bett geschlafen? Hast Du Deine Wäsche bisher in Plastiktüten verwahrt?

    Hast Du Freunde?

    Was ich damit sagen will.......... fernab von Transferleistungen organisiert man einen Umzug mit Hilfe von Freunden, Familie und Bekannten. Und es ist auch nicht unüblich, dass man in seine erste Bude zunächst mal das mitnimmt, was man zu Hause schon (in seinem Kinder-/Jugendzimmer) hat.

    Im Prinzip schon, aber wir haben die Einliegerwohnung damals selbst quasi gebaut/eingerichtet für unseren Sohn der mittlerweile ausgezogen ist. Strom, Heizung, Wasser ect. läuft alles über eine Abrechnungsstelle.

    handelt es sich denn tatsächlich um eine (abschließbare) Einliegerwohnung, ggfs. mit einem separaten Eingang? Oder habt ihr einfach nur den Keller entsprechend hergerichtet?

    Für mich hört sich das nicht plausibel an.

    Von was lebt denn die Ehefrau? Ist sie Dir ggfs. vorrangig zum Unterhalt verpflichtet?

    Ok stell ich die Frage mal anderst, ob 2 oder 3 oder 5 Zimmer mit 2 Personen stehen mir 60 bis 65 qm zu oder nicht? Und ist das beim echten Wechselmodell genau so oder gibt es da Unterschiede?

    Falsch! Dir stehen "maximal" 60 - 65 m² zu, wenn es sich um einen 2-Personen-Haushalt handelt. Den sehe ich bei einem sog. Wechselmodell nicht dauerhaft.

    Den Rest hat Dir turtle bereits geschrieben.

    Alternativ könnten ja auch die Mutter und du selbst wechseln. Dann würde das Kind nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen werden, hätte sein Zimmer und ihr Eltern könntet die Wohnungen wechseln!?

    Da kam tatsächlich ein Mitarbeiter des Jobcenters und hat den armen Leuten Geld weggenommen!?!?!

    Boah....... ein dicker Hund, was sich diese Menschen das wirklich erdreisten - man sollte sich sofort an Amnesty international wenden.

    So, und nun mal zurück zur Realität:

    (Erwerbs)einkommen ist üblicherweise dazu da, seinen Lebensunterhalt unabhängig von steuerfinanzierten Transferleistungen sicherstellen zu können!

    Um die genauen Zahlen prüfen zu können, wäre ein Upload des anonymisierten Berechnungsbogen hilfreich. Alles andere wäre Lesen aus der Glaskugel.

    Noch kurz zum Schluss: Den Nazi-Vergleich hätte man sich (auch und gerade als Ü80!) getrost schenken können! :cursing:

    .......

    ich kenne es soweit, dass wenn das Jobcenter solche Angemessenheitsgrenzen hat, dann gibt es in der Regel auch solch bezahlbaren Wohnraum im regionalen Umfeld. Ich kenne es leider aus eigener Erfahrung, dass manchen Personenkreis etwaige "günstige" Wohnungen aber aufgrund des Umfeldes oder oder oder nicht als adäquat erscheinen und dann "gibt's halt nix zu den Preise" sagen.

    .......

    Aus Erfahrung hier kann ich Dir gerade sagen: Der Wohnungsmarkt ist komplett gefegt.

    Hier sind in einem Neubaugebiet gerade Mietwohnungen fertig gestellt worden. Bei den Mietpreisen schlackert man echt mit den Ohren.

    Also die Strom- und Gaskosten sind ja exorbitant hoch.

    Sind da evtl. die Kosten für den Betrieb mit enthalten? Gibt es keine getrennten Zähler?

    Ich würde es evtl. mal mit einer Zwischenabrechnung versuchen. Sprich mal bitte mit dem Energieversorger.

    Du solltest vor allem wahrheitsgemäße Angaben machen, da Du alles belegen muss!

    Wäre blöd, wenn man Dir hier sagt, Du "darfst" Dreimarkfünundachtzig verdienen und bekommst tatsächlich Viermarkzweiundfünfzig.


    Bitte unterscheide mal zwischen "unterhaltspflichtig" und "unterhaltsfähig". Da gibt es himmelweite Unterschiede!

    Für Deinen Sohn bist Du erstmal unterhaltspflichtig! Und dann kommt es darauf an, dass Du dazu auch "fähig" bist.

    Mach einfach wahrheitsgemäße Angaben und füge die entsprechenden Nachweise bei.

    Also wenn ich nach der Berechnung gehe sind für KdU 976,09 € zu zahlen (Kaltmiete, NK und Heizung), davon die Hälfte (488,05 €) wären m. E. anzurechnen.

    Du müsstest den Differenzbetrag (61,95 €) halt gegenüber dem Jobcenter erklären. Dass Du die kompletten Kosten für Strom, Telefon, .... zahlst, am besten mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen und -nachweisen.

    Strom, Internet/Telefon sind im Regelsatz enthalten.

    Für die Rundfunkgebühren kannst Du nochmalerweise einen Antrag auf Befreiung bei ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen (früher GEZ).

    Hast Du die Möglichkeit, Deinen Bescheid anonymisiert hier hochzuladen, damit man mal nachsehe kannn, wie die Berechnung aussieht?