Jein... Der Hinweis auf die Aufrechnung Rente ist zwar richtig, aber durch eine Aufrechnung darf der TE nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II/XII werden.
......
Da gebe ich Dir natürlich voll und ganz Recht.
Trotzdem "schockt" es den einen oder anderen Rentner erstmal, wenn dann der Aufrechnungsbescheid von der DRV ins Haus flattert.
Ist ja trotzdem erstmal wieder Lauferei
............ hätte ich tatsächlich besser formulieren sollen