Beiträge von Hexepebbles

    Im Prinzip schon, aber wir haben die Einliegerwohnung damals selbst quasi gebaut/eingerichtet für unseren Sohn der mittlerweile ausgezogen ist. Strom, Heizung, Wasser ect. läuft alles über eine Abrechnungsstelle.

    handelt es sich denn tatsächlich um eine (abschließbare) Einliegerwohnung, ggfs. mit einem separaten Eingang? Oder habt ihr einfach nur den Keller entsprechend hergerichtet?

    Für mich hört sich das nicht plausibel an.


    Von was lebt denn die Ehefrau? Ist sie Dir ggfs. vorrangig zum Unterhalt verpflichtet?

    Ok stell ich die Frage mal anderst, ob 2 oder 3 oder 5 Zimmer mit 2 Personen stehen mir 60 bis 65 qm zu oder nicht? Und ist das beim echten Wechselmodell genau so oder gibt es da Unterschiede?

    Falsch! Dir stehen "maximal" 60 - 65 m² zu, wenn es sich um einen 2-Personen-Haushalt handelt. Den sehe ich bei einem sog. Wechselmodell nicht dauerhaft.


    Den Rest hat Dir turtle bereits geschrieben.


    Alternativ könnten ja auch die Mutter und du selbst wechseln. Dann würde das Kind nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen werden, hätte sein Zimmer und ihr Eltern könntet die Wohnungen wechseln!?

    Da kam tatsächlich ein Mitarbeiter des Jobcenters und hat den armen Leuten Geld weggenommen!?!?!

    Boah....... ein dicker Hund, was sich diese Menschen das wirklich erdreisten - man sollte sich sofort an Amnesty international wenden.


    So, und nun mal zurück zur Realität:

    (Erwerbs)einkommen ist üblicherweise dazu da, seinen Lebensunterhalt unabhängig von steuerfinanzierten Transferleistungen sicherstellen zu können!


    Um die genauen Zahlen prüfen zu können, wäre ein Upload des anonymisierten Berechnungsbogen hilfreich. Alles andere wäre Lesen aus der Glaskugel.


    Noch kurz zum Schluss: Den Nazi-Vergleich hätte man sich (auch und gerade als Ü80!) getrost schenken können! :cursing:

    .......

    ich kenne es soweit, dass wenn das Jobcenter solche Angemessenheitsgrenzen hat, dann gibt es in der Regel auch solch bezahlbaren Wohnraum im regionalen Umfeld. Ich kenne es leider aus eigener Erfahrung, dass manchen Personenkreis etwaige "günstige" Wohnungen aber aufgrund des Umfeldes oder oder oder nicht als adäquat erscheinen und dann "gibt's halt nix zu den Preise" sagen.

    .......

    Aus Erfahrung hier kann ich Dir gerade sagen: Der Wohnungsmarkt ist komplett gefegt.


    Hier sind in einem Neubaugebiet gerade Mietwohnungen fertig gestellt worden. Bei den Mietpreisen schlackert man echt mit den Ohren.

    Also die Strom- und Gaskosten sind ja exorbitant hoch.

    Sind da evtl. die Kosten für den Betrieb mit enthalten? Gibt es keine getrennten Zähler?


    Ich würde es evtl. mal mit einer Zwischenabrechnung versuchen. Sprich mal bitte mit dem Energieversorger.

    Du solltest vor allem wahrheitsgemäße Angaben machen, da Du alles belegen muss!

    Wäre blöd, wenn man Dir hier sagt, Du "darfst" Dreimarkfünundachtzig verdienen und bekommst tatsächlich Viermarkzweiundfünfzig.



    Bitte unterscheide mal zwischen "unterhaltspflichtig" und "unterhaltsfähig". Da gibt es himmelweite Unterschiede!

    Für Deinen Sohn bist Du erstmal unterhaltspflichtig! Und dann kommt es darauf an, dass Du dazu auch "fähig" bist.

    Mach einfach wahrheitsgemäße Angaben und füge die entsprechenden Nachweise bei.

    Also wenn ich nach der Berechnung gehe sind für KdU 976,09 € zu zahlen (Kaltmiete, NK und Heizung), davon die Hälfte (488,05 €) wären m. E. anzurechnen.

    Du müsstest den Differenzbetrag (61,95 €) halt gegenüber dem Jobcenter erklären. Dass Du die kompletten Kosten für Strom, Telefon, .... zahlst, am besten mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen und -nachweisen.

    Strom, Internet/Telefon sind im Regelsatz enthalten.


    Für die Rundfunkgebühren kannst Du nochmalerweise einen Antrag auf Befreiung bei ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen (früher GEZ).


    Hast Du die Möglichkeit, Deinen Bescheid anonymisiert hier hochzuladen, damit man mal nachsehe kannn, wie die Berechnung aussieht?

    Wenn Du nachweislich die 100 € zu dem laufenden Abschlag zahlst, dann kannst Du mit dem Ankündigungsschreiben zum Amtsgericht gehen und gegen die Einstellung vorgehen. Bei "gutem Willen" lehnt jeder Richter die Einstellung ab.


    Um welche Summen geht es denn eigentlich genau?

    - Nachzahlung?

    - in der letzten Abrechnungsperiode jeden Abschlag gezahlt?

    - laufender Abschlag?

    Die Darlehenfrage beantworte ich Dir nicht.


    Da der 11.4. aber quasi schon fast vor der Tür steht rate ich dringend dazu, mit der Ratenzahlung zu beginnen auch wenn der Versorger eine Ratenzahlung "ablehnt" (Dauerauftrag zusätzlich zum normalen Abschlag einrichten und direkt schon mal einen Betrag hinschicken!), dann sollte eine Einstellung der Versorgung nicht erfolgen können. Es gibt da entsprechende Urteile, die bei einer "angemessenen" Ratenzahlung, die Einstellung der Versorgung nicht erfolgen darf.


    Das Darlehen kannst Du unabhängig von dieser Ratenzahlung beantragen.

    Auch wenn ich jetzt nicht verstehe, warum Du alte Kamellen auspackst....... Dana44.


    Auch im Sozialamt kennt man den Begriff "Eheähnliche Gemeinschaft", "Bedarfsgemeinschaft", "füreinander einstehen"........

    Da gibt es ebenfalls keine finanzielle Leistungen (unabhängig davon, dass einzig und alleine die DRV für die Feststellung der Erwerbsminderung, und damit dem "Türoffner" für das Sozialamt, zuständig ist.


    Kurzum: der vorletzte Satz Deines Beitrages ist schlichtweg falsch!