Frage zum Bürgergeld

  • Hallo , keine Ahnung wie ich es formulieren soll aber ich versuche es so deutlich wie möglich zu machen , letztes jahr verlor ich den Prozess und muss bis 1.3.25 aus meiner Wohnung ausgezogen sein (Eigenbedarf) kein Ding habe seit Januar 2025 eine neue Wohnung und bin ausgezogen und dachte somit hätte es sich erledigt aber denkste. Heute bekam ich Post von dem Anwalt meines ex Vermieters zwecks miete für Januar , Februar und März 2025 8| muss ich das zahlen? Ich habe ein Urteil vom Gericht. Ich bin an keinerlei fristen gebunden und muss bis 1.3 ausgezogen sein zog aber schon im Januar um. Kann mein ex Vermieter trotzdem Geld verlangen? Ist das rechtens?

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    • Offizieller Beitrag

    Keine Ahnung. Dazu müsste man das Urteil lesen können. Hast du keine Wohnungsübergabe gemacht oder den Vermieter zumindest informiert? Was hat das mit Bürgergeld zu tun?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.