Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage bezüglich eines aktuellen Falls: Eine Mutter ist mit ihren drei Kindern neu nach Deutschland gekommen als Kontingendgeflüchtete. Ihr Ehemann wohnt bereits seit einigen Jahren in Deutschland. Die Mutter mit ihren drei Kindern konnte leider nicht zu ihrem Ehemann in die Wohnung einziehen weil diese zu klein ist. Sie wurden daher in eine andere Stadt zugewiesen und leben daher in getrennten Wohnungen in unterschiedlichen Städten. Ich habe mit ihr zusammen einen Antrag beim Jobcenter gestellt, aber nur für sie und die Kinder. Ich dachte der Ehemann wird nicht in der BG sein, da sie getrennt wohnen. Ich dachte, dass das Jobcenter wahrscheinlich Unterhaltszahlungen prüfen wird o.ä.. Nun hat sich das Jobcenter nach Sichtung der Unterlagen gemeldet. Dieses ist der Meinung, dass die beiden eine BG bilden, da eine räumliche Trennung allein kein Grund ist zum Ausschluss des Ehemanns aus der BG.

    Was ist eure Expertenmeinung dazu? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Falls ihr weitere Infos benötigt, sagt Bescheid.

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    • Offizieller Beitrag

    Genau so, wie das JC sagt. Die Entscheidungen zum "Trennungswillen" des BSG sind ja eigentlich recht einfach im Netz zu finden. Das Paar ist ja nicht im Sinne von "Scheidung" getrennt, sondern aufgrund der Umstände und ein Trennungswille liegt nicht vor. Daher sind sie auch ohne gemeinsamen Haushalt eine BG.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.