Amtsarzt: 3 Std mit starken Einschränkungen

  • Heute hatte ich eine amtsärztliche Untersuchung - Ergebnis: 3 Std. mit extrem starken Einschränkungen (kann kaum noch gehen und Arme bewegen ~ fortgeschrittene Arthrose, bin 60 Jahre).

    Komme ich damit in Grundsicherung oder verbleibe ich in Bürgergeld?

  • kurz: In der Regel übernimmt der SGB XII Träger nur, wenn ein Gutachten der Deutschen Rentenversicherung über eine befristete (< 3 Std. für mind. 6 Monate) oder dauerhafte volle Erwerbsminderung (< 3 Std. dauerhaft) vorliegt. Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist nach § 44a Abs. 2 SGB II für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend.

    Solange - bis das entsprechende Gutachten des Rentenversicherungsträgers vorliegt - leistet bei Vorliegen der weiteren Leistungsvoraussetzungen ("Hilfebedürftigkeit") der SGB II Träger weiter Bürgergeld.

    Auch kommt es zB bei einer befristeten vollen Erwerbsminderung auch darauf an, ob Sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dann erhalten Sie als Nicht-Erwerbsfähige weiterhin Bürgergeld (§ 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II: Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches (= dauerhafte volle Erwerbsminderung) haben.