VBL - Einmalzahlung

  • Guten Tag,

    seit April 2025 bin ich in Altersrente und habe zeitgleich Wohngeld bewilligt bekommen.

    Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge VBL meines AG habe ich wegen der Geringfügigkeit des Betrages bzw. der erworbenen Rente im Juni eine Einmalzahlung erhalten. Ich gehe davon aus, dass ich der Wohngeldstelle dies melden muss.

    Frage: Zählt die Einmalzahlung als "Vermögen" oder als Einnahme und wie wird die dann berechnet? :/

    Danke für die Antwort

    Freundliche Grüße

    Frau Meier

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Die Frage sollte in einem Forum gestellt werden, welches sich mit Leistungen nach dem WoGG beschäftigt. Hier in diesem Forum geht es um Bürgergeld und Sozialhilfe.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.