Guten Tag,
seit April 2025 bin ich in Altersrente und habe zeitgleich Wohngeld bewilligt bekommen.
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge VBL meines AG habe ich wegen der Geringfügigkeit des Betrages bzw. der erworbenen Rente im Juni eine Einmalzahlung erhalten. Ich gehe davon aus, dass ich der Wohngeldstelle dies melden muss.
Frage: Zählt die Einmalzahlung als "Vermögen" oder als Einnahme und wie wird die dann berechnet?
Danke für die Antwort
Freundliche Grüße
Frau Meier