Einkommen oder Vermögen?

  • Hallo. Ich habe am 23. Juni 2025 einen Antrag auf Bürgergeld nicht rückwirkend, sondern ausdrücklich mit Beginn ab dem 01.07.2025 gestellt, da ich im Juni noch genug Geld zum Leben hatte. Mein letztes Gehalt für Mai ist am 06. Juni 2025 auf meinem Konto zugeflossen. Kann dieses Gehalt, welches ja im Juni, also vor Leistungsbeginn zugeflossen ist, als Einkommen gerechnet werden? Eigentlich sollte das doch dann eher Vermögen sein, da das Geld ja vor dem Leistungsbezug (1.7.) bereits zugeflossen ist und somit bei Leistungsbeginn (1.7.) ja schon vorhanden war? Ist das richtig oder hab ich einen Knoten in der Leitung? :/

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    • Offizieller Beitrag

    Das ist im Juli Vermögen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.