Erwerbseinkommen neben Elterngeldbezug - welche Freibeträge gelten?

  • Hallo in die Runde,

    kurz zu mir: Ich unterstütze seit längerem eine befreundete Familie, welche Bürgergeld bezieht, und bin eigentlich recht vertraut mit den Rechtsvorschriften des SGB II. Nun ist aber eine Konstellation eingetreten, bei der mir auch eine Recherche nicht weitergeholfen hat.

    Es geht um Folgendes:

    Der Vater arbeitet aktuell, möchte aber anlässlich einer Geburt einige Monate Elternzeit nehmen, ohne Teilzeitbeschäftigung. Er hat Anspruch auf ca. 850 Euro Elterngeld, wovon dann 550 auf das Bürgergeld der Familie angerechnet würden (300 Euro Freibetrag beim Elterngeld).

    Frage: Angenommen, der Vater übte in der Elternzeit eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) aus und verdiente 500 Euro. Das Elterngeld würde sich dadurch zwar reduzieren, aber immer noch über 300 Euro liegen. Abgesehen von Kindergeld hat die Familie kein weiteres Einkommen.

    Welche Freibeträge (Absetzbeträge ist der offizielle Begriff, glaube ich) gelten für das Erwerbseinkommen? Und würde es sich bei der Anrechnung auf den Elterngeld-Freibetrag auswirken?

    Vielen Dank schonmal vorab,

    Claudio

    • Offizieller Beitrag

    Da die Frau arbeiten kann, wenn er Elternzeit nimmt, kannst du doch nicht einfach behaupten, dass dann kein weiteres Einkommen vorliegt.


    Ansonsten sind der Freibetrag beim Elterngeld und der Freibetrag für Erwerbstätigkeit verschiedene Sachen. Das heißt, es gibt beides parallel.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.