Umzug, 1 Monat somit Mieter zweierlei Wohnungen

  • Guten Morgen,

    ich war zum ersten Mal Bürgergeldempfänger und bin zum 01/08/2025 eine neue Arbeitsstelle in Vollzeit angetreten und habe Ende Juli für August volle Leistungen überwiesen bekommen. Ich habe dem Jobcenter Bescheid gesagt und bin zu diesem Datum bei Ihnen abgemeldet.

    Meine Situation:

    Ich bin zum 01/08/2025 in ein anderes Bundesland für diese neue Arbeit gezogen und der Arbeitgeber hat mir eine Mitarbeiterwohnung gestellt für 240€ kalt/300€ warm.

    Meine zuvor bezogene Wohnung habe ich unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zum 31/08/2025 gekündigt, und diesen Monat natürlich noch die vollen 600€ kalt/750€ warm bezahlt.

    In Deutschland hat man eine Frist von 1-2 Wochen für die Ummeldung des Hauptwohnsitzes.

    Jetzt habe ich Angst, wenn ich mich fristgerecht ummelde, das Jobcenter neu rechnet wegen niedrigeren Wohnkosten etc. Doch dann bin ich mir nicht sicher, ob das überhaupt rechtens ist, denn ich habe ja diesen Monat trotzdem meine alte Wohnung bezahlt und muss noch zusätzlich die neue finanzieren.

    Aus Erfahrung weiß ich, dass das Einwohnermeldeamt nicht so streng ist, auch wenn ich mich erst zum 01/09/2025 ummelden würde.

    Was soll ich jetzt tun? Ich bin über jede Antwort sehr dankbar.

    Freundliche Grüße

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    Dich ummelden. Wenn vom JC was kommt, muss man halt schauen, was das ist und ob das rechtlich korrekt ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

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    Es gibt nunmal eine gesetzliche Regelung, in welcher Frist man sich ummelden muss. Du wirst also hier keinen Rat erhalten, diese Frist nicht einzuhalten. Für die Doppelmiete hast du einen wichtigen Grund, normalerweise müsste das Jobcenter diese dann auch berücksichtigen. Wie schon geschrieben: sollte es vom Jobcenter irgendwas komisches geben, muss man sich dann halt dagegen wehren. Das ist kein Grund, sich ordnungswidrig zu verhalten.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.