Nachzahlung Bürgergeld/Minijob/Bewilligungsbescheid

  • Hallo erstmal, ich bin neu hier, bin heute auf diese Seite gestoßen, weil ich mir ein paar Tipps/Anregungen holen wollte. Folgender Sachverhalt liegt bei mir vor: ich beziehe Bürgergeld und habe am 15. Juni mit einem Minijob im Restaurant angefangen. Das Jobcenter hat bei dem vorläufigen Änderungsbescheid (der ist auf den 27. Juni datiert) für einen Bewilligungszeitraum bis Dezember ein Einkommen von 556,00 Euro prognostiziert. Jedoch komme ich niemals auf 556,00 Euro pro Monat.

    Das habe ich an den Stunden und den Lohnabrechnungen Juni und Juli schon gesehen und mich auch mit den anderen Mitarbeitern ausgetauscht. Für Juli habe ich jetzt 208,00 Euro Lohn bekommen und im August komme ich auch höchstens auf 250 Euro. Laut meinen Berechnungen würde ich für die Monate Juni und Juli noch eine Nachzahlung von 292,62 Euro bekommen.

    Bekomme ich aber nicht. Erst am Ende des Bewilligungszeitraums im Dezember sagt die ...... vom Jobcenter. Auch für die Monate August, September, Oktober und November würde ich die Nachzahlungen (Überzahlungen wird es definitiv nicht geben) erst im Dezember/Januar erhalten. Das kann es doch nicht sein, ehrlich mal. Mir fehlen jetzt immer 250-300 Euro im Monat!!!! Ich weiß echt nicht was ich machen soll bzw. wie ich dagegen vorgehen soll. Die Trulla vom Jobcenter bietet mir auch keine Neuberechnung an. Sie bleibt weiterhin bei ihrer Prognose von 556,00 Euro und geht überhaupt nicht auf den tatsächlichen Sachverhalt (dass ich eben immer nur 200-250 Euro Lohn vom Restaurant erhalten werde) ein.

    Ich bekomme jetzt bis Dezember immer nur 200 Euro Regelbedarf. Am 10. des Monats kommt der Lohn vom Restaurant. Anfang des Monats werden KFZ-Versicherung, Handy etc. abgebucht, quasi habe ich dann vom 1. bis zum 10. nur etwa 100 Euro zum Leben. Vom 10.-30. dann noch mal circa 200-250 Euro! Das kann es doch wirklich nicht sein.

    Meine Vermieterin hat mir vorerst (bis ich die Angelegenheit mit dem Jobcenter geklärt habe) freundlicherweise angeboten, dass sie nur die Hälfte Miete jeden Monat bis Dezember nimmt, aber es kann doch nicht sein, dass ich Mietschulden machen muss, damit ich durch den Monat komme, obwohl ich zumindest teilweise arbeiten gehe.

    Ach so: das hatte ich vergessen zu erwähnen. Ich habe seit paar Monaten eine neue Sachbearbeiterin beim Jobcenter. Die vorige Sachbearbeiterin hat mir bei meinem Minijob (letztes Jahr im gleichen Restaurant nur mit vorigem Pächter) die Nachzahlungen immer sogleich im Folgemonat überweisen lassen, sobald ich die Lohnabrechnung und den Lohnzufluss gesendet habe. Außerdem hat sie im Bescheid auch irgendwann den prognostizierten Lohn dem zu erwartenden durchschnittlichen Monatslohn angepasst, damit keine größeren Nachzahlungen (Überzahlungen gab es kaum und dann war es vielleicht mal eine Differenz von 50 Euro) entstehen, sie deswegen keine Arbeit hat und ich gut durch den Monat komme.

    Hat jemand einen Rat? Hat sich da was geändert an der Rechtslage? Können Nachzahlungen nur am Ende des Bewilligungszeitraums nachgezahlt werden oder kann das jeder im Jobcenter nach Gutdünken entscheiden? Kann ich da trotzdem auf monatliche Verrechnung bestehen? Ich habe der Frau ja schon geschrieben, dass mir knapp 300 Euro vom Juni und Juli fehlen, aber das interessiert sie ja nicht, sie hat eben auch keine konkrete Erklärung abgegeben. Da steht auch kein Satz im Bescheid, der den Zeitpunkt von der Auszahlung von Nachzahlungen bestimmt.

    Einen Widerspruch gegen den Bescheid vom Juni kann ich meines Wissens noch einlegen, da die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt. Kann ich um Überprüfung prognostiziertes bzw. tatsächliches Einkommen und Korrektur bitten? Müssen die darauf eingehen oder können die das ignorieren???

    Sorry für meinen Roman,aber irgendwie musste ich es mir auch von der Seele schreiben, ich war und bin echt down deswegen. Hab mir bei dem Minijob nix Böses gedacht und nun das.

  • Grundsätzlich ist es korrekt und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, einen vorläufigen Bewilligungsabschnitt am Ende des Bewilligungszeitraumes abschließend zu bewilligen und in diesem Zusammenhang dann eventuelle Nachzahlungen oder Überzahlungen zu ermitteln. Das hat also nichts damit zu tun, ob eine Sachbearbeitung dich nett findet oder nicht.

    Allerdings muss das prognostizierte Einkommen natürlich realitätsnah sein. Wenn also ein Kunde einen Minijob annimmt, wird generell erstmal das höchstmögliche Einkommen angenommen. Ist dies allerdings regelmäßig zu hoch und wird auch dauerhaft nicht erreicht, so lass dir dies von Deinem Arbeitgeber bescheinigen, am besten mit dem Betrag, de realistischerweise monatlich erzielt wird. Auf dieser Basis sollte ein Änderungsbescheid ergehen. Das dort angenommene Einkommen wird weiterhin etwas höher liegen, einfach damit Du am Ende des Tages eher eine Nachzahlung erhältst, als dass Überzahlungen zu erstatten wären. Beantrag mit dem Dokument Deines Arbeitgebers eine Neuberechnung des prognostizierten Einkommens.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

    • Offizieller Beitrag

    Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag zum Stundenumfang des Jobs und zur Vergütung? Wenn da stünde "20 Stunden/Monat a 12,50 Euro" dann wäre die Prognose natürlich mit 250 Euro/Monat anzusetzen. Das scheint dann ja bei dir aber nicht der Fall zu sein.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.