Bedarfsgmeinschaft umgehen durch Mietvertrag?

  • Hallo,
    der neue Freund meiner Ex-Frau hat eine Wohnung gekauft in die nun auch meine Ex-Frau und unser gemeinsames Kind einziehen sollen.
    Der Plan ist, dass auch meine Ex-Frau einen Teil der monatlich anfallenden Raten zahlt in Form eines Mietvertrags. Da sie jedoch nicht arbeitet, bekommt sie seit ca. 2 Jahren Unterhalt von mir und Bürgergeld.
    Wird diese Konstellation vom Amt als Bedarfsgemeinschaft bzw. Einstehgemeinschaft eingestuft oder übernimmt das Jobcenter bedingungslos die (Unter)Mietkosten?

    Mich würde hier eure Einschätzung interessieren.