Bedarfsgmeinschaft umgehen durch Mietvertrag?

  • Hallo,
    der neue Freund meiner Ex-Frau hat eine Wohnung gekauft in die nun auch meine Ex-Frau und unser gemeinsames Kind einziehen sollen.
    Der Plan ist, dass auch meine Ex-Frau einen Teil der monatlich anfallenden Raten zahlt in Form eines Mietvertrags. Da sie jedoch nicht arbeitet, bekommt sie seit ca. 2 Jahren Unterhalt von mir und Bürgergeld.
    Wird diese Konstellation vom Amt als Bedarfsgemeinschaft bzw. Einstehgemeinschaft eingestuft oder übernimmt das Jobcenter bedingungslos die (Unter)Mietkosten?

    Mich würde hier eure Einschätzung interessieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ja/Nein/Vielleicht. Mehr kann man dazu nicht sagen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich stimme Turtle zu, wir wissen zu wenig, um eine sinnvolle Auskunft geben zu können. Wenn die beiden Menschen schon mehr als ein Jahr ein Paar sind und das auch so bekannt ist, werden sie sicher als BG gewertet. Aber auch diese Aussage treffe ich, ohne den Kontext zu kennen.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen