Forderung Rückzahlung, weil angeblich der Weiterbewilligungsantrag nicht eingereicht wurde

  • Liebe Forums-Community,

    zu folgendem Sachverhalt bräuchte ich bitte Rat:

    Ich beziehe Bürgergeld, weil ich als Selbstständiger nur äußerst geringes Einkommen erziele. Nun fordert das Jobcenter sämtliche Zahlungen für das 2. Halbjahr 2024 zurück, weil ich angeblich den Antrag (mit der Anlage EKS für Selbstständige sowie entsprechende Nachweise) auch auf zweimaliger Anforderung nicht eingereicht habe. Ich habe Antrag, Anlage und Nachweise jedes Mal eingereicht. Das Problem ist jedoch, dass in meinem elektronischen Postfach des Jobcenters alle Nachrichten vor 2025 aufgrund einer technischen Umstellung seitens des Jobcenters gelöscht wurden - damit habe ich keinen Nachweis über das Absenden der Anträge.

    Meine Fragen:
    Ist die Rückforderung überhaupt berechtigt?
    Wenn ja, wie argumentiere ich? Natürlich werde ich anhand von Daten und den versendeten Dateien schildern, was ich wann an das Jobcenter gesendet habe. Aber darüber hinaus?

    Vielen Dank im Voraus für Hinweise!

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ist die Rückforderung überhaupt berechtigt?

    Wenn keine Unterlagen angekommen sind: ja.

    damit habe ich keinen Nachweis über das Absenden der Anträge.

    Den Nachweis bekommt man doch sofort nach dem Absenden über JC-digital.


    Wenn ja, wie argumentiere ich?

    Gehe innerhalb der Widerspruchsfrist in Widerspruch (bitte nicht per Email oder einfacher Postfachnachricht in JC-digital, sondern so, wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung konkret steht!) und reiche die Unterlagen nochmal ein.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.