Liebe Forums-Community,
zu folgendem Sachverhalt bräuchte ich bitte Rat:
Ich beziehe Bürgergeld, weil ich als Selbstständiger nur äußerst geringes Einkommen erziele. Nun fordert das Jobcenter sämtliche Zahlungen für das 2. Halbjahr 2024 zurück, weil ich angeblich den Antrag (mit der Anlage EKS für Selbstständige sowie entsprechende Nachweise) auch auf zweimaliger Anforderung nicht eingereicht habe. Ich habe Antrag, Anlage und Nachweise jedes Mal eingereicht. Das Problem ist jedoch, dass in meinem elektronischen Postfach des Jobcenters alle Nachrichten vor 2025 aufgrund einer technischen Umstellung seitens des Jobcenters gelöscht wurden - damit habe ich keinen Nachweis über das Absenden der Anträge.
Meine Fragen:
Ist die Rückforderung überhaupt berechtigt?
Wenn ja, wie argumentiere ich? Natürlich werde ich anhand von Daten und den versendeten Dateien schildern, was ich wann an das Jobcenter gesendet habe. Aber darüber hinaus?
Vielen Dank im Voraus für Hinweise!