Bürgergeldantrag bei Wohneigentum

  • Hallo, bin neu hier im Forum.

    Derzeitig bekomme ich noch Krankengeld, wenn das Beendet ist muss ich wieder einen ALG I Antrag stellen, der dann noch für 3,5 Monate bewilligt wird.

    Danach müsste ich Bürgergeld beantragen.

    Zu Uns, Verheiratet, beide Ü60, keine Kinder im Haushalt. Wohneigentum ( Kleines Haus - 75 Qm ) muss noch 7 Jahre abgezahlt werden.

    Meine Frau bekommt ca.1500,- € Rente, ich müsste Bürgergeldantrag auf mich stellen.

    Haben wir da überhaupt eine Chance Bürgergeld zu bekommen ?

    Bei den Onlinerechnern weis ich nicht was ich da an Miete angeben soll.

    Kann da jemand weiterhelfen oder gibt es Beratungsstellen ?

  • Hallo,

    also als erstes stellst du keinen Bürgergeldantrag für dich alleine. Ihr seid verheiratet, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und stellt den Antrag gemeinsam.

    Regelbedarf für euch beide: 2 mal 506,00 € = 1.012 €

    im Vergleich zur Rente habt ihr dann ca. 500,00 € "zuviel"

    Es kommt darauf an, was bzw wieviel ihr für das Haus zahlen müsst. Du musst addieren:

    Zinsbelastung (keine Tilgung) Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Schornsteinfeger und evtl. Versicherungen.

    Wenn das alles weniger sein sollte als die Differenz zwischen Rente und Regelbedarfen, dann habt ihr keinen Anspruch.

    Vllt kommt für euch das Wohngeld für Eigentümer, genannt Lastenzuschuss in Frage. Erkundige dich mal bei der Wohngeldbehörde vor Ort.