(sollte dennoch prüfen lassen, ob der geltende Freibetrag nach § 82a SGB XII richtig berücksichtigt wird. Entscheidend sind insbesondere die anerkannten Grundrentenzeiten. Diese können nicht nur durch Pflichtbeiträge aus Beschäftigung entstehen, sondern teilweise auch durch Kindererziehung, Pflege oder bestimmte Zeiten mit Leistungen wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit.)
Was ist denn jetzt richtig Arbeitslosigkeit wird zu den Grundrentenzeiten anerkannt ,oder nicht.?