Neue Geräte bei Erstbezug Wohnung

  • Hallo,

    wir ziehen zum 01.10.2026 in eine neue Wohnung. Ich bin Empfänger von Grundsicherung, meine Frau bekommt eine kleine Vollrente wegen Erwerbsminderung. Meine Frau hat einen GdB von 100% und Pflegestufe 5. In der neuen Wohnung ist eine Küche mit enthalten... OHNE Kühlschrank. Zudem ist die Waschmaschine defekt. Wo oder wie kann ich mich da bei dem Jobcenter oder anderen Einrichtungen wenden?

  • Ansprechpartner wäre zunächst das Jobcenter. Es kann sein, dass es sich bei dem Kühlschrank um eine Erstausstattung handelt, wenn dieser Bestandteil der alten Wohnung ist und in der neuen fehlt. Dann wäre es eine Beihilfe.

    Anders sieht es bei der Waschmaschine aus. Hier kommt wenn überhaupt nur ein Darlehen in Frage, da es sich um eine Ersatzbeschaffung handelt.

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    • Offizieller Beitrag

    Er schreibt im SGB XII Unterforum...

    Daher die Nachfrage: meinst du mit "Grundsicherung" due Leistung vom Jobcenter (SGB II) oder vom Sozialamt (SGB XII)?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.