In unserer Nähe lebt ein Ehepaar, das aus der Ukraine flüchten konnte, denn der Ehemann ist über 60 J alt.
Die Ehefrau half uns (bei über 80 und Pflegegrad II bzw. IV).
Im Mai erhielt sie von uns 200 EURO - Stundensatz am Mindestlohn orientiert.
Von diesen 200 EURO dürfte sie zunächst 100 EURO behalten - und dann wurden ihr von den überschüssigen 100 EURO 80 EURO abgezogen. Somit hatte sie einen Zuverdienst von 120 EURO.
Ihre Telefonkosten (ca. 5 EURO) sowie ihre anteiligen Fahrtkosten (20 EURO) wurden nicht berücksichtigt.
Überrascht hat uns, dass ihrem Ehemann das BG um 48 EURO gekürzt wurde.
Im Endeffekt hat sie also nur 72 EURO für sich behalten können - fase 30 % weniger als der Freibetrag.
Ist die Anrechnung/ein solcher Abzug im Prinzip und dann der Höhe nach rechtens?
Als Anmerkung: Ich kann mir vorstellen, dass das JobCenter von den 20 EURO, die sie über der 100 Euro-Freigrenze verdiente, einen gew. Prozentsatz (40 % ??) für den Ehemann anrechnen und somit von seinem BG abziehen darf.
Bin auf Euro Antworten gespannt.
Und als Schlussbemerkung: Ein UNWÜRDIGES Vorgehen des JobCenters - das kaum mit Art. 1 ds GG vereinbar sein dürfte. Und das mir als Vorkriegsgeborener mal wieder beweist, dass wir die NS-Zeit - insbesondere in Behörden - überhaupt nicht aufgearbeitet haben...