Beiträge von LoneRanger
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Hallo,
das ist doch keine Nötigung. Eine Nötigung ist eine Straftat.
Das ist lediglich Gesetzesvollzug. Und du bist ja älter als 63 Jahre.
§ 12a Vorrangige Leistungen
Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,1.bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen
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Der Beitrag auf buerger-geld.org ist falsch.
Das ergibt sich aus § 11 b SGB II.
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Hallo,
Das Stipendium wird doch dafür sein dass du während der Weiterbildung deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, oder?
Falls ja, warum solltest du das Bürgergeld einfach so behalten können, wenn doch auch genau das für deinen Lebensunterhalt ist.
Ob in Raten oder nicht ist doch egal.
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Ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft.
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Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. ( § 9 Absatz 5 SGB II)
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Na zum Beispiel indem man angibt, dass man keinen Unterhalt zahlt, aber dass das "Kind" Kaltmietfrei wohnen kann
Diese Vermutung der Unterhaltsgewährung ergibt sich aus § 9Absatz 5 SGB II.
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Dann bildet ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Diese geht nur bis 25.
Aber das JC wird prüfen wollen ob im Rahmen eurer Haushaltsgemeinschaft gegenseitig Unterhalt leistet.
Und eine eigene Wohnung bedeutet nicht dass man eigenständig ist.
Aber: wenn du sagst dass du nur Nebenkosten willst und solltest du dann einen Mietvertrag mit Kaltmiete mit ihr schließen, könnte darin ein Vertrag zu Lasten Dritter liegen der dann sittenwidrig ist.
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Wie alt ist denn deine Tochter?
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Anspruch ja, aber wie hoch ist die Frage.
Und leider wurde die Frage wer Mietvertragspartei ist nicht beantwortet.
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Im Bürgergeld ist die Unterkunft mit drin, aber gerade vom Begriff her kein Wohngeld.
Wohngeld hat aber auch lange Bearbeitungszeiten. Musst halt schauen wie du das hinbekommst.
Du kannst für Januar das Darlehen beantragen und ab Februar auf Bürgergeld verzichten mit dem Hinweis das du Wohngeld beantragst.
Ob sie dich auffordern werden? Tja, gute Frage. Müssten sie, ob es auch passiert??
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Der Vorrang ergibt sich aus § 12 a SGB II.
Das Geld sollte insgesamt aber reichen. Versuche mal mit deinem künftigen Gehalt einen Bürgergeldrechner und Wohngeldrechner zu quälen. Und schau malwas rauskommt.
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Hallo,
Das Zuflussprinzip gilt für den ganzen Monat, daher ist es zunächst egal an welchem Tag im Monat das Gehalt auf deinem Konto eingeht.
Wirst du mit deinem Gehalt dann noch Anspruch haben?
Am besten beantragst du für Januar 24 ein Darlehen nach § 24 Absatz 4 SGB II.
Wohngeld hat grundsätzlich Vorrang. Es sollte dann halt auch genug sein. Wenn das nicht reicht dann doch Bürgergeld.
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Grundsätzlich schuldet ihr ihm Unterhalt für eine erste Ausbildung. Mit 21 wird es dann langsam mal Zeit dass er was tut.
Ist er überhaupt Vertragspartner für die Wohnung, oder läuft der Mietvertrag auf die Oma?
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Was spricht dagegen dass er wieder bei dir einzieht? Du bist, genauso wie der Vater wohl unterhaltspflichtig.
Heisst doch das die Oma ihm alles bezahlt hat.
Wird mal Zeit dass er sein Leben in die Hand nimmt.
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Was hat er denn bislang gemacht? Hat er seine erste Ausbildung abgeschlossen?
Falls nicht könntest du unterhaltspflichtig sein.
Wo wohnte er denn davor?
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Der Nichtbezug von Kindergeld hat normalerweise keine Auswirkungen auf den Bürgergeldbezug.
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Sonst geht es dir gut? Ich glaub es hakt.
Du hast vielleicht am Sankt Nimmerleinstag einen neuen Job. Der ist aber nicht der Beruf den du vllt mal gelernt hast, sonst bräuchtest du kein Selbststudium. Und ein Selbststudium ist der perfekte Befähigungsnachweis.
Ich vermute dass du mit der Geschichte von dem Job Bürgergeld abgreifen willst und schauen willst wie du deine Ruhe dabei hast.
Und zack, nach ein paar Monaten wird das dann doch nix mit dem Job. Weil die verschiedenen Faktoren nicht gepasst haben.
Erzähl hier nix vom Storch.