Darf ich mit meinem Partner im selben Mietshaus wohnen?

  • Guten Morgen,


    ich habe mal eine Frage. Ich wohne in einem Mehrparteien Mietshaus in meiner eigenen Wohnung. Meine Partnerin, die ich hier kennengelernt habe, wohnt ebenfalls in ihrer eigenen Wohnung. Nun sagt das Jobcenter, dass wir ja zusammen sind und es egal sei ob jeder seinen eigenen Mietvertrag und Konto habe.


    Darf das denn grundsätzlich so entschieden werden ?


    Viele Grüße

    Ronny

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich darf das im passenden Fall so entschieden werden.


    Nur, wenn eine der Wohnungen nicht mehr genutzt wird und eigentlich nur noch eine Scheinwohnung darstellt. Ansonsten sind die Entscheidungen des BSG zum getrennten Wohnen bei Ehepaaren nicht auf nicht verheiratete Paare übertragbar.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Dann hättest du Abweichendes zum Beitrag von Birgit nachschreiben können. Denn vom Grundsatz her ist ihre Antwort nunmal nicht so falsch, wie du sie hinstellt.


    Bezogen auf den vorliegenden Fall kommt es tatsächlich darauf an, ob das Jobcenter beweisen kann, dass ein gemeinsamer Haushalt geführt wird und eine der zwei Wohnungen nur noch unbewohnt vor sich hin vegetiert.


    Das ist nicht unmöglich (wir hatten sogar schon den Fall, dass die zweite Wohnung dann einfach untervermietet wurde, also eiskalter Betrug), aber sehr, sehr schwer für die Behörde.

  • Das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Verantwortungs - und Einstandsgemeinschaft kann gerade nicht mit dem pauschalen Hinweis auf nicht verheiratet oder 2 Wohnungen beantwortet werden, sondern ist konkret im Einzelfall zu betrachten.


    Hier fehlen viel zu viele Informationen durch den TE, sodass der pauschale Verweis auf die fehlende Ehe m.E. falsch ist.


    Auch mit 2 Wohnungen und fehlender Ehe kann sehr wohl eine VEG vorliegen. Der Beweis ist natürlich schwer.

  • Hallo, erst einmal vielen Dank für die Antworten bisher. Wir wohnen beide in unseren Wohnungen, klar mal schläft man hier mal schläft man da. Beide haben ihren Hausrat, Küche etc. Verheiratet sind wir nicht. Es ist nicht so das eine der beiden Wohnungen nicht mehr genutzt oder gar untervermietet wird. zum zusammenziehen ist es nur eben noch ein wenig zu früh. Ab dann sieht die Welt ja ganz anders aus dann wenn beide zusammen leben in einer Wohnung.

    • Offizieller Beitrag

    Du bist hier echt auf dem falschen Trip, LR. Diese Konstellation hatte ich schon mehrfach. Ohne Nachweis einer Scheinwohnung kommst du hier in keine BG. Und den Nachweis führe mal...

  • Da sind dann aber Betrügern Tür und Tor geöffnet. Ich kannte mal einen Fall, da hat der Partner offiziell bei seiner Mutter gewohnt und war auch dort gemeldet, aber er hat sich eigentlich nur bei seiner Partnerin aufgehalten, die ALG II bezogen hat. Das Beste war noch, dass die beiden ein gemeinsames Kind haben, dass dann bei ihr wohnt. Also, quasi die Wohnung seiner Mama als "Scheinmeldeadresse" und nur aufenthalt bei seiner Partnerin mit gemeinsamen Kind, seine Partnerin hat volles ALG II kassiert + sein Lohn. Unmöglich sowas, aber wahrscheinlich ist es wirklich schwer den Nachweis zu erbringen und das nutzen leider manche gnadenlos aus... Moralisch sehr bedenklich, was ich sonst noch darüber denke behalte ich lieber für mich...

  • Du bist hier echt auf dem falschen Trip, LR. Diese Konstellation hatte ich schon mehrfach. Ohne Nachweis einer Scheinwohnung kommst du hier in keine BG. Und den Nachweis führe mal...


    Nö, sehe ich nicht so dass ich auf dem falschen Tripp bin. Das gemeinsame Wirtschaften kann auch in 2 Wohnungen stattfinden, und nicht nur in einer Wohnung.

    Bin aber immer offen für gescheite Fundstellen, die ich mir gerne anschaue wenn ich wieder auf juris zugreifen kann.


    Schönes WE

    • Offizieller Beitrag

    Unmöglich sowas, aber wahrscheinlich ist es wirklich schwer den Nachweis zu erbringen


    Weißt du, wieviele solcher Fälle ich kenne und wieviele davon im Widerspruch abhelfen musste oder vor Gericht verloren habe? Ganz selten mal, dass man das Zusammenleben tatsächlich nachweisen kann, z. B., weil der getrennt lebende Kindesvater Elterngeld beantragt hat oder Elternzeit, obwohl das nur geht, wenn man in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Oder dann plötzlich beim Familiengericht, wenn der Unterhaltsübergangsanspruch nach § 33 SGB II verhandelt wurde, vom KV gesagt wird "Wir haben doch zusammen gelebt.". In ganz seltenen Fällen kommt man an Unterlagen wie Stromrechnung oder Wasserrechnung, die zeigen, dass die eine Wohnung in Wirklichkeit unbewohnt ist. Wenn man einen vernünftigen Außendienst hat, dann kann auch mal "beschattet" werden, wer sich wann wo aufhält.


    Und die Partner haben da anscheinend auch keine Scheu, mitzumachen. Ich habe einen Polizisten im Repertoire, als auch einen "Kollegen" der Bundesagentur für Arbeit. Alles dabei.


    Das gemeinsame Wirtschaften kann auch in 2 Wohnungen stattfinden, und nicht nur in einer Wohnung.


    Das beide Wohnungen gleich genutzt werden, habe ich erst einmal erlebt. Die 2 Wohnungen lagen direkt nebeneinander und die Kinderzahl hatte sich in x Jahren von "wir haben nichts miteinander zu tun und wer kann denn schon was dafür, dass Spermien hier durch die Luft fliegen" so erhöht, dass tatsächlich beide Wohnungen genutzt wurden. Und selbst da ergab der Gerichts Prozess nur ein "ja, wir wollen ja jetzt zusammen ziehen, es wird ein Durchbruch gemacht."


    Mit 2 Wohnungen, aber dem Argument, dass trotzdem ein gemeinsames Wirtschaften vorliegt, hast du angesichts der Rechtsprechung des BSG nunmal schlechte Karten, da das BSG das nur in einer Wohnung sieht (lt. BSG kann man ja auch nur einem Partner gegenüber eine innere Bindung haben, höm):


    Zitat

    BSG Urteil v. 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R

    Der Begriff der "Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft" wird gegenüber der (bloßen) Wohngemeinschaft dadurch gekennzeichnet, dass ihre Mitglieder nicht nur vorübergehend in einer Wohnung leben, sondern einen gemeinsamen Haushalt in der Weise führen, dass sie aus einem "Topf" wirtschaften


    So sieht das dann vor Gericht aus:


    L 7 AS 184/17 B ER | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland


    Wenn, dann kannst du wahrscheinlich eher noch eine Scheinwohnung nachweisen als das gemeinsame Nutzen von 2 Wohnungen gleichzeitig.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.